Gnadenfrist für tschechischen Inländer-Rum
Die traditionelle Spirituose „Tuzemák“ darf weiterhin den typischen „Rum“-Aromastoff enthalten.
Die ursprüngliche Rezeptur ist wegen des sogenannten Rum-Äthers umstritten, der den typischen Duft und Geschmack des Tuzemák erzeugt. Laut der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) enthält die Substanz möglicherweise krebserregende Stoffe. Die Behörde veröffentlichte ihren Verdacht im September vergangenen Jahres, daraufhin drohte die EU-Kommission mit dem Verbot der Zutat. Das tschechische Landwirtschaftsministerium wies die Bewertung zurück. Im Dezember 2017 ersuchte Tschechien um eine Ausnahme. Das Aroma wird auch bei der Herstellung mancher alkoholfreier Getränke, Backwaren und Süßigkeiten verwendet.
Bereits 2003, im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen, musste das Getränk umbenannt werden. Es erfüllt nämlich nicht die EU-Normen für „echten“ Rum. Da diese Spirituose aus Kartoffelstärke statt aus Zuckerrohr gebrannt wird, durfte sie die Bezeichnung „Rum“ nicht mehr tragen. Seitdem heißt der Schnaps „Tuzemák“, was auf Deutsch so viel wie Einheimischer bedeutet.„Tuzemák“ ist der meistverkaufte Schnaps in Tschechien. Jede vierte verkaufte Spirituosenflasche enthält eben den sogenannten Inländer-Rum.