Gemeinnützige Arbeit oder weniger Geld: Langzeit-Arbeitslose können wählen
Langzeit-Arbeitslose können in Tschechien wieder zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Andernfalls droht ihnen eine Kürzung der Bezüge. Dies geht aus dem neuen Gesetz über Sozialhilfe hervor, das seit Anfang Februar gilt.
„Zur Erinnerung: Die frühere Regelung über gemeinnützige Arbeit von Minister Drábek war vom Verfassungsgericht gekippt worden. Die Richter haben die damalige Regelung praktisch als Sklavenarbeit bezeichnet.“
Mit Jahresbeginn 2012 waren Langzeit-Arbeitslose vom Staat praktisch gezwungen worden, gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Andernfalls wurden sie aus den Dateien des Arbeitsamtes gestrichen und verloren das Recht auf jegliche Bezüge. Die Sozialdemokraten, also die Partei von Michaela Marksová, und die Kommunisten klagten dagegen. Und die Verfassungsrichter gaben ihnen Recht.
Die neue Regelung ist eine Kombination aus Sanktionen und Anreizen. Demnach erhalten Langzeit-Arbeitslose weiter das Geld vom Staat in gewohnter Höhe, wenn sie entweder bei Umschulungen des Arbeitsamtes mitmachen oder mindestens 20 Stunden im Monat gemeinnützige Arbeit verrichten. Die Bezüge liegen dann bei 3410 Kronen (126 Euro) im Monat, nicht eingerechnet vor allem das Wohngeld. Ansonsten sinken die Leistungen auf Höhe des Existenzminimums, also 2200 Kronen (81 Euro). Doch man kann sich auch nach oben verbessern.„Falls man mindestens 30 Stunden gemeinnützige Arbeit im Monat verrichtet, steigen die Bezüge um 605 Kronen“, so die Ministerin.
Die gesamten staatlichen Zuwendungen belaufen sich dann auf 4015 Kronen (knapp 150 Euro) im Monat.
Die Beschäftigung muss allerdings nicht nur darin bestehen, im Winter Schnee zu schippen oder im Herbst die Blätter im Park zusammenzurechen. Michaela Marksová:„Die Leute können auch gemäß ihrer Qualifikation eingesetzt werden. Etwa als Haushaltshilfe, falls dies über eine gemeinnützige Organisation läuft. Oder für Ausbesserungsarbeiten beispielsweise in Schulen, als Mitarbeiter im Sozialdienst, genauso wie zur Hilfe im Gemeindeamt. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, sie sind nicht grundsätzlich eingeschränkt.“
Jetzt sind die Arbeitsämter gefordert, genügend entsprechende Stellen zu garantieren. Dazu verhandelt die Zentralstelle derzeit mit Kommunen und gemeinnützigen Organisationen. Diese können sich die Kosten für das benötigte Arbeitsmaterial und für einen sogenannten Koordinator der Stellen erstatten lassen.
Oppositionspolitiker äußerten sich jedoch skeptisch zu der neuen Regelung. Jitka Chalánkova ist Mitglied des Sozialausschusses im Abgeordnetenhaus. Die Politikerin der konservativen Top 09 befürchtet, dass nicht jeder betroffene Langzeitarbeitslose auch tatsächlich eine Stelle für gemeinnützige Tätigkeit angeboten bekommt:„Das ist dann sehr diskutabel. Denn der Ombudsmann hat dies schon einmal kritisiert. Er könnte nun erneut fordern, dass jeder Klient wirklich die Möglichkeit hat, gemeinnützige Arbeit zu verrichten.“