Arbeitslose erhalten für öffentliche Arbeiten finanzielle Vergünstigungen

Foto: Eva Odstrčilová, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Arbeitslose beziehungsweise Arbeitssuchende, die wenigstens 20 Stunden im Monat öffentliche Arbeiten verrichten, werden finanziell besser gestellt. Das sieht die vom tschechischen Senat eingebrachte Novelle zum Gesetz über Hilfe in materieller Not vor. Das geänderte Gesetz wurde am Dienstag von Präsident Miloš Zeman unterzeichnet.

Foto: Eva Odstrčilová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Der Gesetzentwurf des Senats rechnet im Gegenzug damit, dass Erwerbslose, die die staatliche Unterstützung für ihren Lebensunterhalt länger als ein halbes Jahr beziehen, in dieser Zeit aber weder einer öffentlichen Arbeit noch einer kurzfristigen Arbeit nachgehen, finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. In solch einem Fall würde der Betroffene nach dem halben Jahr nur noch einen Teil des festgelegten Existenzminimums erhalten. Zeigt sich ein in materieller Not steckender Bürger indes sehr aktiv bei der Verrichtung von öffentlichen Arbeiten, dann wird der ihm gewährte „Notgroschen“ noch erhöht. Diese Erhöhung sollte dann bei 40 Prozent aus der Differenz zwischen dem Lebensminimum und dem Existenzminimum liegen. Das sind gegenwärtig wie auch im nächsten Jahr 484 Kronen (ca. 18 Euro), denn das Lebensminimum wurde für 2016 und 2017 auf 3410 Kronen (ca. 126 Euro) und das Existenzminimum für beide Jahre auf 2200 Kronen (ca. 81,50 Euro) festgelegt.

Foto: Kristýna Maková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks - Radio Praga
Mit dem Gesetzentwurf des Senats soll die Regelung zu den öffentlichen Arbeiten teilweise wieder auf den Stand vor den Sozialreformen der konservativen Regierung von Premier Petr Nečas (ODS) zurückgeführt werden. Diese Reformen wurden letztlich vom Verfassungsgericht beanstandet. Ein Grund dafür war, dass Menschen, die eine staatliche Unterstützung für ihren Lebensunterhalt bekamen, zu öffentlichen Arbeiten verpflichtet wurden. Im Gegensatz zur vorherigen Gesetzesänderung wird in der jetzigen Novelle auf eine Sanktion verzichtet, sollten öffentliche Arbeiten nicht erbracht werden. Vielmehr werden jetzt auch bis zu 300 Kronen (ca. 11 Euro) an Fahrtkosten erstattet, wenn Sozialschwache einer solchen Arbeit nachgehen.