Oberstaatsanwaltschaft weist auf Fehler bei Ermittlungen zu Vizepremier Čunek hin

Bei den Ermittlungen gegen den christdemokratischen Vizepremier Jiří Čunek wegen möglicher Annahme von Bestechungsgeldern sollen Polizei und Staatsanwaltschaft Fehler begangen haben. Darauf weist die Oberstaatsanwaltschaft in Olmütz hin. Es ginge vor allem um mangelnde Informationen und das Veröffentlichen von Informationen über den Fall, sagte eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft. Dies sei aber eine interne Feststellung, es würden keine Ermittlungen eingeleitet, so die Sprecherin weiter. Das Verfahren gegen Čunek war vergangenes Jahr mit dem Hinweis eingestellt worden, dass keine Straftat vorgelegen habe.

Autor: Till Janzer