Gesetzesänderung zu doppelter Staatsbürgerschaft vorgesehen

Die im Ausland lebenden Tschechen, denen die tschechische beziehungsweise tschechoslowakische Staatsbürgerschaft entzogen wurde, könnten diese in Zukunft in einem vereinfachten Prozedere wieder erwerben. Auf eine Änderung entsprechender Gesetze hat sich heute das Kabinett geeinigt. Voraussetzung für den erneuten Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft soll es künftig nicht mehr sein, ein Dokument über das Zurücklegen der aktuellen Staatszugehörigkeit vorzulegen.