Tschechien kann Zugang zum Arbeitsmarkt für Bulgaren und Rumänen einschränken
Die tschechische Regierung wird offensichtlich die Möglichkeit haben nötigenfalls den Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt für die Bürger Bulgariens und Rumäniens einzuschränken. Eine ähnliche Regelung würde auch andere Länder betreffen, die der EU künftig beitreten werden. Diese Möglichkeit ist im novellierten Beschäftigungsgesetz verankert, das am Freitag vom Prager Abgeordnetenhaus gebilligt wurde. Der Gesetzentwurf wird jetzt noch vom Senat des tschechischen Parlaments erörtert. Der Minister für Arbeit und Soziales Petr Necas sagte, dass tschechische Regierungen die Freizügigkeit der Arbeitskräfte im Allgemeinen schon immer unterstützt haben. Im legislativen System müsse es jedoch, so Necas, bestimmte Regelungen für den Notfall geben. Bulgaren sowie Rumänen können sich seit Januar dieses Jahres ohne Probleme um Arbeit in Tschechien bewerben.