Verstorbenem Adeligen tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zuerkannt

Das tschechische Verfassungsgericht mit Sitz in Brno/Brünn hat am Donnerstag entschieden, dass der bereits verstorbene Adelige Hugo Salm tschechoslowakischer Bürger war. Durch diesen Befund öffnet sich seinen Erben der Weg zur Erhebung ihrer Ansprüche auf die Rückgabe des einstigen Eigentums der Adelsfamilie im südmährischen Rajec nad Svitavou. Die Verfassungsrichter haben das Verdikt des Innenministeriums, das später auch vom Obersten Gericht bestätigt wurde und dem zufolge Hugo Salm nicht die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft innehatte, aufgehoben. Sie konstatierten, dass mit beiden Verdikten die Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten verletzt worden sei. Die Familie Salm kann jetzt die Rückgabe von 7000 Hektar Grundboden inklusive das Schloss in Rajec nad Svitavou anfordern.