Zeman hält an Bedingung fest: ohne Beamtengesetz keine neue Regierung
Die neue Koalition aus Sozialdemokraten (ČSSD), Christdemokraten (KDU-ČSL) und der Partei Ano ist bereit, die Regierungsverantwortung zu übernehmen. Am Montag wurde der Koalitionsvertrag unterzeichnet, und auch die Liste der Kandidaten für die Ministerposten hält Präsident Miloš Zeman schon in seinen Händen. Dennoch zögert Zeman weiter mit der Ernennung des Premiers und dessen Kabinetts. Der Grund: Die Koalitionäre haben eine seiner Bedingungen noch nicht erfüllt – die Behandlung eines neuen Beamtengesetzes im Parlament.
„Das Gesetz reflektiert nicht die Entwicklung der Legislative in den zurückliegenden elf Jahren. Und das ist ein wirklich ernsthaftes Handicap.“
Die Bedingung Zemans an die Koalitionsparteien, ein neues Beamtengesetz zumindest in erster Lesung im Abgeordnetenhaus einzubringen, hat jedoch noch einen ganz speziellen Grund: die Person von Andrej Babiš. Der Ano-Parteichef, der für den Posten des Finanzministers kandidiert, kann nämlich als einziger unter den künftigen Kabinettsmitgliedern keine negative Lustrationsbescheinigung vorweisen. Das ist ein Papier, aus dem hervorgeht, ob der Antragsteller vor der Wende für die kommunistische Geheimpolizei (StB) gearbeitet hat oder nicht. Das entsprechende Lustrationsgesetz hält auch Zeman inzwischen für überholt, die Überprüfung künftiger Minister auf ihre Unbescholtenheit müsse deshalb in dem neuen Beamtengesetz geregelt werden.
Seitdem bemühten sich insbesondere die Sozialdemokraten um die Ausarbeitung einer Novelle zum Beamtengesetz. Ein entsprechender Entwurf stammt aus der Feder des ehemaligen ČSSD-Fraktionsvorsitzenden Jeroným Tejc. Dieser Entwurf habe jedoch gravierende Mängel, moniert der scheidende Premier Jiří Rusnok:„Inhaltlich kann ich dem Entwurf nichts Positives abgewinnen. In der Fassung, wie er vor mir liegt, kann ich nur bestätigen: Der Entwurf ist sachlich nicht anwendbar.“
Dennoch hat sich das ohne Mandat amtierende Übergangskabinett von Regierungschef Rusnok bereiterklärt, zu diesem Entwurf Stellung zu beziehen und ihn anschließend dem Abgeordnetenhaus vorzulegen. Das ist eine in der legislativen Praxis notwendige Bedingung, um Gesetzentwürfe im Parlament zu behandeln. Auch Abgeordnetenhauschef Jan Hamáček hat seine Bereitschaft signalisiert, die Dinge in diesem Fall zu beschleunigen:„Falls 40 Abgeordnete den Antrag auf eine außerordentliche Sitzung des Parlaments stellen, dann bin ich bereit, diesem Antrag zu entsprechen.“
Die außerordentliche Sitzung des Abgeordnetenhauses wollen die Sozialdemokraten für den 21. Januar einberufen lassen. Sollten die Abgeordneten dem Antrag zustimmen, dann ist die Bedingung Zemans – die Behandlung der Novelle in erster Lesung – erfüllt. Das eigentliche Gesetz aber bedarf einer gründlichen Korrektur in der zweiten Lesung, wo es dann im Parlament richtig hoch hergehen dürfte.