Kupkas „Form in Blau“ – für Rekordsumme versteigert, Ausfuhr nicht erlaubt
Im April 2012 ging das Bild des tschechischen Malers František Kupka für den Rekordpreis von umgerechnet 2,3 Millionen Euro über den Tisch. Ein anonymer Bieter aus dem Ausland hatte das berühmte Gemälde „Form in Blau“ bei einer Auktion ersteigert. Nun hat eine Kommission des Kulturministeriums entschieden, dass Kupkas Meisterwerk zum nationalen Kulturerbe der Tschechischen Republik zählt. Nun droht ein Gerichtsverfahren.
Die Konsequenz ist, dass das Bild die Tschechische Republik nicht verlassen darf, egal wem es gehört. Diese Entscheidung brachte das Auktionshaus Adolf Loos Apartment and Gallery in Schwierigkeiten, schließlich fürchtete die Gesellschaft Schadensersatzansprüche des Käufers. Vladimír Lekeš legte deswegen Einspruch gegen die Entscheidung beim Ministerium ein. Den Einspruch gründete er auf die Information des Nationalen Denkmalamtes, die er in der Mail vor der Auktion erhalten hatte. Die Direktorin des Amtes, Naděžda Goryczková, verteidigt sich:
„Es hat sich in diesem Fall um keinen offiziellen Standpunkt gehandelt.“Der Auktionator legte nach: Angeblich habe ihm das Ministerium zugesichert, den Denkmalschutz des Bildes prüfen zu lassen und ihn dann aufzuheben. Dazu entgegnet Goryczková:
„Das Gesetz sagt hier eindeutig, dass neue Umstände eintreten müssen. Zuständig sind dafür die wissenschaftlichen Mitarbeiter für das bewegliche Kulturgut. Sie haben mir erklärt, dass sie eine Möglichkeit sähen, den Denkmalschutz aufzuheben. Daher habe ich Lekeš zunächst zugesagt, dass das Denkmalschutzamt den Schutz aufheben könnte. Nach gründlicher Auswertung des Gesetzes aber sind die Fachleute dann zu der Überzeugung gelangt, dass eine Aufhebung doch nicht möglich sei.“
Auf Grundlage dieser Informationen hat nun die Schiedskommission des Kulturministeriums die Berufung des Auktionators Lekeš abgelehnt – damit bleibt das Bild „Form in Blau“ in der Liste der Kulturdenkmäler und darf das Land nicht verlassen. Einspruch gegen diese Entscheidung ist nicht mehr möglich. Vladimír Lekeš kündigte daraufhin an, das Ministerium oder das Denkmalschutzamt auf Schadensersatz zu verklagen. Er gehe nämlich fest davon aus, dass der Käufer von Kupkas Gemälde dieses nun zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern werde.