Deutschland weist Problem-Fans zurück - Verwirrung um diplomatische Note aus Prag

Grenzübergang Rozvadov - Waidhaus (Foto: CTK)

Kurze Aufregung in den tschechisch-deutschen Beziehungen: Am Dienstag wurden Gerüchte laut, die deutsche Grenzpolizei habe tschechischen Fußballfans die Einreise verwehrt, weil sie nicht genügend Geld bei sich hatten. Am Mittwoch wurde die tschechische Diplomatie aktiv. In einer offiziellen Note wies der tschechische Konsul das Außenministerium in Berlin darauf hin, dass diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Personenverkehrs in der EU darstellt. Mittlerweile haben sich die Wogen wieder geglättet. Mit Geld hätte das Einreiseverbot nichts zu tun, heißt es jetzt. Gerald Schubert berichtet.

Grenzübergang Rozvadov - Waidhaus  (Foto: CTK)
Zwei Skinheads seien an der Grenze zurückgewiesen worden, beide standen bereits als Problem-Fans auf einer Liste der deutschen Behörden, sagt Helena Fertsakova, die Sprecherin der westböhmischen Grenzpolizei. Deutschland hat ihnen deshalb die Einreise für die gesamte Dauer der Weltmeisterschaft untersagt.

Auch Eva Haukova, die Sprecherin der Grenzpolizei im Landkreis Usti / Aussig bestätigt, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich lediglich notorisch bekannte Gewalttäter an der Einreise nach Deutschland gehindert wurden. Stand am Mittwochabend: 31 Personen, davon 25 Tschechen.

"Die betreffenden Personen haben allesamt schon früher auf deutschem Staatsgebiet einschlägige Straftaten begangen", so Haukova.

In der Europäischen Union gilt zwar das Prinzip der Reisefreiheit, punktuelle Einschränkungen kann es jedoch selbst an den EU-Binnengrenzen geben. Das bestätigt auch Richard Krpac vom tschechischen Außenministerium:

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"Es handelt sich um Ausnahmefälle", so Krpac. "Diese treten dann ein, wenn eine Person die öffentliche Ordnung und Sicherheit beziehungsweise die Gesundheit von Menschen gefährden könnte."

Nach dieser Definition wäre das Zurückweisen der Fußballrowdies also durchaus mit den Regeln der EU vereinbar. Sollte aber ein Grenzpolizist im Zuge der Personenkontrollen doch etwas über mangelnde Barschaft gesagt haben, dann wäre der Sachverhalt anders:

"Die Staaten der Europäischen Union können das Mitführen einer bestimmten Menge an Bargeld nur von Bürgern von Drittstaaten verlangen. Zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten kommt so etwas aber überhaupt nicht in Frage", sagt Krpac.