Verfassungsgericht weist Beschwerde nach dem Krieg ins Internierungslager geschickter Frau zurück
Das Verfassungsgericht wies die Beschwerde der 85-jährigen Ingeborg Cäsar aus Šumperk / Mährisch Schönberg zurück, die nach dem Zweiten Weltkrieg einige Jahre lang im Internierungslager für Deutsche in Svatobořice verbringen musste. Sie ersuchte erfolglos um eine gerichtliche Rehabilitierung. Das Verfassungsgericht wies die Beschwerde zwar zurück, erklärte aber, dass die Freiheit der Familie damals eingeschränkt wurde. Das Gesetz über gerichtliche Rehabilitierung betrifft den konkreten Fall jedoch dem Gericht zufolge nicht. Für die Entscheidung des Verfassungsgerichts war ausschlaggebend, dass Cäsar noch vor 1948 ins Internierungslager geschickt wurde, noch bevor die Kommunisten die Macht in der Tschechoslowakei ergriffen.
Ins Lager in Svatobořice wurden unmittelbar nach dem Kriegsende Gefangene und später nicht vertriebene Deutsche geschickt. Offiziell wurde es in einen Altersheim und ein „Gesundheitszentrum“ verwandelt. Cäsars Anwalt Lubomír Müller machte jedoch darauf aufmerksam, dass das Lager an kein Gesundheitszentrum erinnerte. Die Menschen lebten dort laut dem Anwalt nicht frei und wurden schikaniert. Ingeborg Cäsar war im Lager gemeinsam mit ihren Eltern in den Jahren 1947 bis 1949 interniert. Die Eltern waren deutscher Nationalität, sie konnten aus Gesundheitsgrünen nicht vertrieben werden.
Verfassungsrichter Ludvík David sagte, es gebe keine Zweifel daran, dass die Freiheit der Familie damals im Lager eingeschränkt wurde und dass die Familie unter Aufsicht leben musste. Der Anwalt würdigte diesen Teil der Begründung des Urteils. Es sei zu einer bestimmten Genugtuung gekommen, so Müller.