Urteil vom Verfassungsgericht: Strittiges Spionagegesetz bleibt weiterhin in Tschechien in Kraft

Die unerlaubte Tätigkeit für eine ausländische Macht wird in Tschechien weiterhin Bestandteil des Strafgesetzbuches sein. Dies hat das Verfassungsgericht entschieden. Zuvor hatten 24 Senatoren Beschwerde eingereicht und gefordert, den entsprechenden Passus zu kippen. Der Gesetzestext sei unklar und allgemein formuliert, lautete die Kritik.

Die unerlaubte Tätigkeit für eine ausländische Macht wurde durch ein Gesetz zum Straftatbestand erklärt, das Ende 2024 im Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Das Kabinett von Petr Fiala (Bürgerdemokraten) begründete den Schritt damals damit, effektiver gegen Spionage vorgehen zu wollen. Fiala sowie weitere Vertreter der nunmehrigen Opposition begrüßten am Mittwoch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes.