Oberster Gerichtshof setzt tolerierte Drogenmengen nach unten

Der Oberste Gerichtshof hat neu definiert, welche Drogenmengen in Tschechien von Polizei und Justiz toleriert werden können. Bei Marihuana und Crystal (Pervitin) setzten die Richter ein strengeres Maß an, sie begründeten dies mit der steigenden Zahl an Nutzern und dem Anstieg an großen Drogenlaboren beziehungsweise illegalen Hanfplantagen. Der Besitz sowohl von Cannabis-Produkten als auch von harten Drogen ist laut tschechischen Gesetzen verboten. Allgemein steht dort aber auch, dass eine Menge, die „kleiner als groß“ ist, toleriert werden kann. Laut der neuen Liste an „Freimengen“ sollen bei Marihuana maximal 10 Gramm toleriert werden (zuvor 15 Gramm) und bei Crystal 1,5 Gramm (zuvor 2 Gramm).

Im vergangenen Jahr hatte das tschechische Verfassungsgericht eine Anordnung der Regierung zu maximal tolerierten Drogenmengen kassiert. Im Urteil hieß es, dass solche Freigrenzen nur von den Gerichten definiert werden dürften.

Autor: Till Janzer