„Wir schicken unsere Gummibärchen nun nach Deutschland“: Tschechien vor dem HHC-Verbot

Die tschechische Regierung hat das Cannabinoid HHC auf die Liste der verbotenen Substanzen gesetzt. In dieser Woche soll das Verbot des berauschenden Wirkstoffes hierzulande in Kraft treten. Die Händler haben darauf aber längst reagiert und bieten bereits ähnliche Stoffe an, die derzeit noch legal sind.

Illustrationsfoto: Elsa Olofsson,  Unsplash

In Tschechien tritt in dieser Woche das Verbot von HHC und vergleichbaren Substanzen in Kraft. Beinhaltet ist dieses Rauschmittel unter anderem in Süßigkeiten, Duftölen oder Flüssigtabak.

Rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Verbots haben zahlreiche Verkäufer Rabattaktionen gestartet und versucht, so ihre Lagerbestände in letzter Minute an den Mann zu bringen. Einer von ihnen ist Vladimír Cuniak. Er betreibt in Prag einen entsprechenden Laden. Einem Reporter des Tschechisches Rundfunks sagte er Ende Februar:

„Meine Regale sind voll. Da sind Tausende Kisten. Die Getränke mit HHC gieße ich gerade in den Ausguss. Die Gummibärchen müssen nun das Land verlassen. Wir schicken sie an unsere Partner nach Rumänien und Deutschland.“

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Denn dort ist das synthetische HHC erlaubt – zumindest noch.

Cuniaks Kunden sind nicht nur Volljährige. Auch ein junger Mann, der eigenen Angabe zufolge noch keine 18 Jahre alt ist, war gerade in dem Laden… „Ich habe mir HHC-Gummibärchen mit Erdbeergeschmack gekauft. Es ist ja nun die letzte Chance, das musste ich nutzen“, sagt er.

Gerade der HHC-Konsum von Kindern und Jugendlichen hat die tschechische Regierung dazu angeregt, die Droge hierzulande auf die Liste verbotener Rauschmittel zu setzen. Denn mehre Minderjährige waren zuletzt nach einer Überdosis auf der Intensivstation gelandet.

Jindřich Vobořil koordiniert Tschechiens Antidrogenpolitik. In den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks erläuterte er am Montag, was das Verbot des Wirkstoffes in der Praxis bedeutet.

Jindřich Vobořil | Foto: Tschechischer Rundfunk

„Egal wieviel man besitzt – dies wird nun illegal. Bei kleinen Mengen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, bei größeren um eine Straftat. Die Polizei spricht davon, die Toleranzgrenze für den Eigenbesitz so anzusetzen wie bei Marihuana. Das heißt, dass die ‚größere Menge‘ bei zehn Gramm beginnt. Der Verkauf oder die Weitergabe des Wirkstoffes ist aber immer eine Straftat.“

Vobořil selbst hatte zuletzt dafür appelliert, eine andere Lösung zu finden und von einem ganzheitlichen Verbot abzusehen.

„Ich habe immer darauf hingewiesen, dass dieser Stoff nicht in Süßigkeiten und anderen Lebensmitteln stecken sollte. Zudem sollte er nicht an Automaten verkauft werden dürfen, denn dadurch können ihn Kinder beziehen. Das war für mich das wirkliche Problem.“

Ende Februar kündigte Vobořil dann auch an, noch in diesem Jahr vom Amt des National Antidrogenkoordinators zurückzutreten. Zu viele politische Hindernisse gebe es, zu groß sei die Ermüdung des Staatsapparats im Hinblick auf die Drogenpolitik, begründete er seine Entscheidung.

Und hinsichtlich des HHC-Verbots bringt Vobořil noch einen weiteren Kritikpunkt an. So könne es in Zukunft mehrere Hundert verschiedene HHC-Wirkstoffe geben, befürchtet er:

„Man sieht das in Nachbarländern und anderen EU-Staaten. Sechs, sieben Monate nach dem Verbot wurde der Markt dort von neuen Wirkstoffen überschwemmt.“

Und auch in Tschechien sind bereits erste Produkte mit einer neuen Substanz erhältlich: HHC-P. „Wir haben diese Produkte bereits vorrätig. Die Wirkung ist ganz ähnlich wie bei HHC, sie setzt nur ein wenig später ein“, sagt etwa Händler Vladimír Cuniak.

HHC soll aber in Tschechien nur vorübergehend verboten werden – bis eine Gesetzesnovelle in Kraft tritt, die den Umgang mit psychoaktiven Substanzen regelt. Geplant ist, dass diese Novelle ab Beginn kommenden Jahres greift. Produkte mit psychoaktiven Substanzen dürften dann nur noch in registrierten Ladengeschäften und an volljährige Personen verkauft werden. Zudem soll die Werbung für die Stoffe untersagt werden. Aktuell liegt das Gesetz noch im Abgeordnetenhaus.

Autoren: Ferdinand Hauser , Jakub Vik
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