Oberstes Verwaltungsgericht empfiehlt, Fünfprozenthürde bei Europawahl aufzuheben
Das Oberste Verwaltungsgericht in Brno / Brünn empfiehlt, die tschechische Fünfprozenthürde für die Europawahl aufzuheben. Die Richter wollen diese Empfehlung nun an das Verfassungsgericht weiterleiten. Damit entsprach das Verwaltungsgericht einer Klage der Grünen und der Piratenpartei, diese fordern, die Sperrklausel für die Wahl zum Europaparlament aufzuheben. Grüne und Piratenpartei waren bei den Wahlen im Mai jeweils an der Fünfprozenthürde gescheitert; sie hatten dabei aber jeweils mehr Stimmen bekommen, als die erfolgreichen Parteien für das Erreichen eines Sitzes in Straßburg brauchten. Das Verwaltungsgericht argumentierte außerdem mit dem vergleichsweise geringen Einfluss des Europaparlaments. Für die EU habe dieses bisher weniger Bedeutung als die Parlamente der einzelnen Mitgliedsländer.