Parlament definiert Mindestanforderungen für Lehrpersonal an Schulen

Das tschechische Parlament hat eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die Mindestanforderungen für Lehrpersonal an Schulen definiert. Hintergrund ist der Umstand, dass rund die Hälfte des Lehrpersonals hierzulande kein reguläres Pädagogikstudium abgeschlossen hat. Dem Gesetz nach soll dies in Zukunft nur noch für Lehrerinnen und Lehrer über 55 Jahre mit mindestens 20-jähriger Praxis erlaubt sein, sowie für Muttersprachler im Fremdsprachenunterricht und Experten aus der Praxis. Weniger qualifizierten Kräften war zuvor eine Zehnjahresfrist eingeräumt worden, um ein Pädagogikstudium aufzunehmen. Die Gesetzesnovelle muss nur noch von Staatspräsident Zeman unterzeichnet werden und soll zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Autor: Till Janzer