Präzedenzfall bei Kirchenrestitution: Orden erhält Recht gegen Grundbuchamt
Der tschechische Staat hat 2013 mit den Kirchen und Glaubensgemeinschaften eine Vereinbarung über die Rückgabe des Kircheneigentums geschlossen, das vom kommunistischen Regime verstaatlicht wurde. Nicht immer verläuft die sogenannte Kirchenrestitution jedoch glatt. Am Donnerstag kam es allerdings zu Gerichtsurteilen, die als Durchbruch bewertet werden.
Über die Felder in Chomutice unweit von Jičín / Jitschin, die den Borromäerinnen gehörten, soll in Zukunft die Schnellstraße R35 aus Hradec Králové nach Jičín führen. In Chomutice kümmern sich die Ordensschwestern seit dem 19. Jahrhundert um alte und kranke Menschen. Der Anwalt des Ordens, Stanislav Hykyš, erklärte:
„Wir schlagen vor, dass der Staat die Grundstücke zunächst zurückgibt. Bei einem Straßenbau wird der Orden vom Staat dann gemäß Gesetz eine Reallast fordern.“Der Orden werde den Bau der Schnellstraße nicht verhindern, so der Anwalt. Kurz darauf fasste das Kreisgericht ein ähnliches Urteil, mit dem einer Pfarrei am Stadtrand von Hradec Králové ein Grundstück zurückgegeben wird. Über das Grundstück soll eine kleine Landstraße führen.
Das Grundbuchamt besteht indes darauf, dass sich auf die zuständigen Grundstücke eine Ausnahme beziehe. Demnach handle es sich bei beiden geplanten Straßen um öffentlich nützliche Bauvorhaben, und diese hätten Vorrang vor der Restitution. Die staatliche Straßen- und Autobahndirektion (ŘSD) verwies jedoch darauf, dass weder die Borromäerinnen noch die Gemeinde den Straßenbau behindern wollen. Jan Rýdl ist Sprecher der Direktion:
„Es gibt Anzeichen dafür, dass die Grundstücke nicht blockiert werden. Dies ist für uns einfach das Beste.“Den Kirchen soll laut dem Restitutionsgesetz Eigentum im Wert von 75 Milliarden Kronen (2,74 Milliarden Euro) zurückgegeben werden. Das Restitutionsgesetz soll allmählich zur Trennung der Kirche vom Staat führen.