In Prag bleibt alles beim Alten – so will es das Verfassungsgericht

Pavel Rychetský (Foto: ČTK)

Bis Dienstag hatten einige kleine Parteien – allen voran die Grünen – noch die Hoffnung, das Prager Ergebnis der Kommunalwahlen vom Oktober 2010 zu beeinflussen. Und zwar mit einer Verfassungsklage gegen die Wahlmodalitäten. Jetzt ist klar: Alles bleibt so wie gehabt.

Verfassungsgericht  (Foto: ČTK)
5,9 Prozent der Stimmen sollten eigentlich genügen, um zumindest im Prager Stadtparlament vertreten zu sein. So war es aber nicht. Bei den Prager Kommunalwahlen 2010 übersprangen die Grünen die Fünf-Prozent-Hürde, erlangten aber kein Mandat. Die zuvor allein herrschenden Bürgerdemokraten (ODS) hatten den Prager Wahlbezirk in sieben Unterbezirke aufgeteilt und somit die Chancen der kleinen Parteien auf einen Sitz verringert. Die Verfassungsbeschwerde hatten die Grünen (SZ), die Europäischen Demokraten (SNK-ED) und die Partei der öffentlichen Angelegenheiten (VV) gemeinsam mit acht Prager Bürgern eingereicht. Am Dienstag erging das Urteil:

Pavel Rychetský  (Foto: ČTK)
„Die Verfassungsbeschwerde ist abgelehnt“, verkündete der Vorsitzende des Gerichts, Pavel Rychetský.

Die Grünen als Motor der Beschwerde zeigten sich enttäuscht. Sie und die anderen Beschwerdeführer, wie die Partei der Öffentlichen Angelegenheiten, hatten auf Neuwahlen gehofft. Grünenchef Ondřej Liška meint dennoch, die Bemühungen seien nicht umsonst gewesen:

„Unsere Klage hat – auch wenn sie nicht erfolgreich war – das Niveau der Debatte über unsere politische Kultur angehoben.“

Pavel Uhl und Ondřej Liška  (Foto: ČTK)
Das Verfassungsgericht war sich bei seiner Entscheidung keineswegs einig. Von 14 Richtern waren fünf – inklusive der beiden Vorsitzenden – sehr wohl der Ansicht, dass die Bürgerdemokraten mit ihrer Änderung der Wahlbezirke Gesetze verletzt haben und die Stimmen in den verschiedenen Bezirken unterschiedliches Gewicht hatten. Der Rechtswissenschaftler Jan Winter von der Karlsuniversität:

„Wenn wir ein Gebiet in Wahlbezirke unterteilen, dann kommt es immer zu einem Ungleichgewicht bei den Stimmen. Aber für das Verfassungsgericht ist das erst dann eine Verletzung der Verfassung, wenn diese Ungleichheit etwa 15 oder 20 Prozent überschreitet. Das war in diesem Falle aber nicht gegeben.“

Bohuslav Svoboda  (Foto: ČTK)
Des einen Leid, des anderen Freud.

„Ich bin froh, dass wir das weitermachen können, was wir bisher gemacht haben“, reagierte erleichtert aber sybillinisch der trotz des Wahlausgangs ins Amt des Prager Oberbürgermeisters gespülte Bohuslav Svoboda. Und sein sozialdemokratischer Koalitionspartner stimmte dem zu.

Für den damaligen eindeutigen Wahlsieger, die konservative Schwarzenberg-Partei Top 09 mit dem Spitzenkandidaten Zdeněk Tůma ist mit dem Urteil des Verfassungsgerichts die letzte Chance verflogen, doch noch die Macht an der Moldau zu übernehmen.