Rechnungshof: Staatliche Institutionen verwalten Kunstwerke chaotisch

Foto: Alexej Hulsow, Pixabay / CC0

Der Oberste Rechnungshof kritisiert den tschechischen Staat dafür, dass er sich nur unzureichend um seine Kunstsammlungen sorgt.

Foto: Alexej Hulsow,  Pixabay / CC0
Der Oberste Rechnungshof hat in den Jahren 2016 bis 2018 zehn Verwalter staatlicher Kunstsammlungen, also Museen und Galerien, kontrolliert. Die Bestände würden nicht zentral erfasst, in Angaben über die Sammlungen bestünden Unterschiede, und die Regeln seien zu allgemein formuliert, hieß es nach der Überprüfung.

Die Kontrolleure stellten auch fest, dass etwa 3000 Kunstgegenstände fehlten. Die Sammlungsverwalter hätten sich bei ihren Inventuren nicht damit beschäftigt, wer für das Verschwinden der Werke verantwortlich sei, steht in einem Pressebericht des Rechnungshofs, der am Montag veröffentlicht wurde. Das Kulturministerium sei dabei seiner Aufsichtspflicht über die Museen und Galerien nicht ausreichend nachgekommen, hieß es weiter.

Kulturministerium Tschechiens  (Foto: Michaela Danelová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Verfehlungen wurden zudem bei der Ausfuhr von Kunstwerken ins Ausland entdeckt. Das Kulturministerium habe diese selbst in jenen Fällen erlaubt, in denen dazu nicht alle erforderlichen Dokumente wie Ausleihe- und Versicherungsverträge vorgelegt wurden.

Der Rechnungshof kritisiert das Kulturministerium des Weiteren für die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Sammlungen. Die seien zu allgemein und veraltet. Eine entsprechende Gesetzesnovelle, die das Ressort bis 2016 ausarbeiten sollte, liegt demnach bis heute nicht vor.