Rechtsordnung des Landes muss auf EU-Gesetzgebung umgestellt werden
Eine besondere Herausforderung stellt der tschechische EU-Beitritt für die Juristen des Landes dar: Sie sind dafür verantwortlich, die gesamte Rechtsordnung des Landes auf die Normen der EU-Gesetzgebung umzustellen. Wer das in Tschechien macht und wie viel Arbeit es im Augenblick auf diesem Gebiet gibt, berichtet Kilian Kirchgeßner.
Direkt zu Fuße der Burg auf der Prager Kleinseite hat das Parlamentarische Institut der Republik seinen Sitz. Es ist federführend dafür verantwortlich, die tschechische Rechtsordnung an die Normen der EU anzupassen. Wie das vor sich geht, berichtet der Europarechtler Libor Chlad, der sich schwerpunktmäßig mit deutschen und österreichischen Rechtsnormen befasst:
Was das Parlamentarische Institut nach der Prüfung eines Gesetzentwurfes rät, ist rechtlich nicht bindend. Ob sich die Abgeordneten also an die möglichen Änderungen halten, die die Juristen vorschlagen, ist ihnen selbst überlassen. Die meisten allerdings seien ausgesprochen kooperativ, lobt Libor Chlad. Und je näher der EU-Beitritt rückt, desto größer scheint auch das Interesse der Parlaments-Mitglieder zu sein, dem Europarecht zu entsprechen. Das jedenfalls gehe aus der Menge der anfallenden Arbeit hervor, glaubt Libor Chlad:Auch der Schwerpunkt der Aufgaben hat sich verändert: Ging es zu den Anfangszeiten des Parlamentarischen Instituts vor zehn Jahren noch darum, die Implementierung der EU-Vorschriften sicherzustellen, sei es heute besonders wichtig, die Vorgänge in Brüssel zu beobachten und deren Auswirkungen auf die Legislative zu analysieren. Was das für die Praxis bedeutet, sagt Libor Chlad:
Ein besonderes Zeichen der guten Einbindung in die Europäische Union ist die Zusammenarbeit mit den Partnerinstituten in den Mitgliedsstaaten: Eine freundschaftliche Atmosphäre präge den Umgang, sagt Libor Chlad - und wenn dann bei den juristischen Feinheiten die Sprachbarrieren zu groß werden, helfen die Kollegen in den Nachbarländern gerne weiter.