Regierung beschließt Abschaffung von Praxis- und Rezeptgebühr

Die tschechische Regierung hat bei der Kabinettssitzung wie geplant die Abschaffung von bestimmten Zuzahlungen im Gesundheitswesen beschlossen. Es handelt sich um die Praxisgebühr und die Rezeptgebühr, die jeweils 30 Kronen (1,10 Euro) beträgt; beide Gebühren sollen zum 1. Januar kommenden Jahres wegfallen. Damit wird nur noch die Gebühr für die Notaufnahme in Höhe von 90 Kronen (3,30 Euro) bestehen bleiben. Zu Beginn dieses Jahres war bereits wegen eines Beschlusses des Verfassungsgerichts die Zuzahlung für einen Krankenhausaufenthalt gekappt worden. Um die Ausfälle zu kompensieren, soll der Staat im kommenden Jahr den Krankenkassen rund 150 Millionen Euro zusätzlich überweisen.

Die Zuzahlungen im Gesundheitswesen waren 2008 durch die Mitte-Rechts-Regierung des Bürgerdemokraten Mirek Topolánek eingeführt worden.

Autor: Till Janzer