Gesundheitssystem in Tschechien
Die Gesundheitsversorgung in Tschechien wird durch ein großes Netz von Krankenhäusern, Privatkliniken und Arztpraxen gewährleistet. Krankenhäuser unterstehen entweder dem Gesundheits- beziehungsweise Verteidigungsministerium, dem Kreis oder der Gemeinde, oder sie befinden sich in privater Trägerschaft.
In Tschechien gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, so wie in der gesamten Europäischen Union. Innerhalb der EU kann eine Person nur in einem einzigen Land krankenversichert sein. Das heißt: Wer bereits in einem anderen EU-Staat versichert ist, erhält in Tschechien keinen Zugang zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Für Studierende bis 26 Jahre, Kinder und Rentner übernimmt der Staat die Kosten für die Krankenversicherung.
Die Gesundheitsversorgung ist in Tschechien sehr gut verfügbar. Im Gegensatz zu anderen Staaten müssen in der Regel keine hohen Gebühren an Privatärzte entrichtet werden. Allerdings gibt es keine Zusatzversicherung, die eine überdurchschnittliche medizinische Versorgung abdecken würde. Bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen muss die betroffene Person stets ihre Versichertenkarte vorlegen. Auch Nicht-EU-Ausländern werden medizinische Leistungen erstattet, wenn sie bei einem in Tschechien ansässigen Unternehmen beschäftigt sind. Jeder tschechische Staatsbürger oder Ausländer, der über die gleichen Rechte wie ein tschechischer Staatsbürger verfügt, hat einen Hausarzt.
In Tschechien gibt es mehrere Fachkliniken wie das Prager IKEM, das auf Kardiologie und Kardiochirurgie spezialisiert ist. In Prag befinden sich auch die zwei größten Geburtskliniken des Landes: „U Apolináře“ und das Mutter-Kind-Zentrum in Podolí.