Regierung beschließt Regeln für Managergehälter und die Vergabe öffentlicher Aufträge
Am Montag traf sich die tschechische Regierung zu einer ihrer letzten Sitzungen in dieser Legislaturperiode. Die Aufmerksamkeit der Medien richtete sich dabei vor allem auf neue Regeln für Managergehälter und bei der Beurteilung von öffentlichen Aufträgen, die beschlossen wurden.
„Die Höhe der Abfindungen wird maximal das Sechsfache eines durchschnittlichen Monatsverdienstes betragen und die Monatsverdienste sollen maximal zu 50 Prozent aus einem Festgehalt bestehen.“
Diese Regelungen betreffen rund 30 staatliche Unternehmen und Firmen, an denen der Staat zumindest mit einem Drittel beteiligt ist – unter ihnen der Energieriese ČEZ, die erwähnte Fluggesellschaft ČSA, aber auch die Budweiser Staatsbrauerei Budvar. Weiter vorgesehen ist eine Obergrenze für die Managergehälter. Doch was ist angemessen? Das müsse noch ermittelt werden, so der Oberste Amtschef im Finanzministerium, Tomáš Uvíra:
„Die Ministerien sollten jeweils eine Prüfung durch eine unabhängige Beratungsfirma durchführen lassen. Dieses so genannte Audit enthält Informationen über die Höhe der Entlohnung bei vergleichbaren Firmen in Europa und in Tschechien. Diese Zahlen dienen dann als Obergrenze, die das Ministerium bei der Festlegung der Gehälter nicht überschreiten sollte.“Zudem will die Regierung mehr Transparenz. Von den Abfindungen der ČSA-Manager hatte der zuständige Verkehrsminister erst im Nachhinein erfahren – sie waren von seinen Vorgängern gebilligt worden. Nun soll das Kabinett regelmäßig über die Höhe der Managergehälter informiert werden.
Mehr Transparenz ist auch das Stichwort für die Vergabe großer öffentlicher Aufträge. Kein Ministerium soll mehr sein eigenes Süppchen kochen können. Auf Antrag von Premier Fischer werden Großaufträge nun regelmäßig Gegenstand der Kabinettssitzungen. Vor allem dürfen über die Vergabe öffentlicher Aufträge ab April nur noch Beamte entscheiden, die eine besondere Sicherheitsprüfung durchlaufen haben.
Nur wer auch auf seine Besitzverhältnisse geprüft und als „vertrauenswürdig“ eingestuft wurde, darf ab April an den Entscheidungen über Aufträge ab einer Höhe von umgerechnet 19 Millionen Euro teilhaben. Ab September wird die Grenze sogar auf 11,5 Millionen Euro gesenkt. Eine Maßnahme gegen Korruption, so Premier Fischer:„Natürlich ist dies nur ein Schritt auf einem langen Weg. Ich bin weit davon entfernt zu behaupten, diese Maßnahme sei ein allmächtiges Mittel gegen Korruption in der tschechischen Verwaltung.“
Aber, so der Premier abschließend: Ihm sei ein kleiner Schritt lieber als gar keiner.