Regierung und Banken vereinbaren Maßnahmen zum Schutz des Kunden
In unserer heutigen Zeit ist das Geld stärker denn je zur Triebkraft der Bewegungen geworden, die unser Leben vorantreiben. Um es sicher aufzubewahren oder aber um unseren finanziellen Verpflichtungen schnell und komplikationslos nachzukommen, vertrauen wir es in der Regel einer Bank an. Doch nicht selten sind wir verärgert darüber, wenn sich diese Bank dann für jede noch so kleine Kontobewegung scheibchenweise Teile unserer Ersparnisse in Form von Gebühren einbehält. In Tschechien ist man diesbezüglich auf dem besten Wege, klare und vereinheitlichte Regeln für die Gebührenordnung der Kreditinstitute zu schaffen. Lothar Martin berichtet.
Die tschechische Regierung hat in der Nacht zu Donnerstag eine Unterlage des Finanzministeriums über die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Klienten und Banken gebilligt. Das Ministerium rechnet in seinem Entwurf sowohl mit Gesetzesänderungen als auch mit einer schriftlichen Vereinbarung mit den Banken. Zu den Gesetzesänderungen gehört zum Beispiel das Verbot, dass die Kreditinstitute Gebühren für eine abgewiesene Reklamation oder die Auflösung des Kontos erheben. Finanzminister Bohuslav Sobotka, der die Bewilligung der Unterlage als einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Schutzes der Bankkunden ansieht, stellte nach der Kabinettssitzung fest:
"Die Regierung hat die von der Assoziation der Banken und dem Finanzministerium unterzeichnete gemeinsame Erklärung zur Kenntnis genommen. Es ist eine Erklärung, die prinzipiell garantiert, dass ein Drittel der Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben, mit Hilfe der Selbstregulierung unter den Banken innerhalb der nächsten Monate auch tatsächlich umgesetzt wird."
Zu den Maßnahmen, die vom Finanzministerium eingefordert wurden, gehören u. a. die bei Vertragsabschlüssen obligatorisch beizufügende Preistabelle oder aber die Möglichkeit des Bankkunden, im Falle seines Unverständnisses über eine neue Gebührenordnung aus dem Vertrag aussteigen zu können. Für alle dennoch strittigen Geldfragen zwischen Bank und Kunden soll bis Ende nächsten Jahres eine Gesetzesvorlage zur Schaffung eines so genannten Finanz- Ombudsmans ausgearbeitet werden. Dazu sagte Sobotka:"Der Finanz-Ombudsmann sollte eine spezielle Institution sein, die eine schnelle und qualitativ gute Verteidigung der Rechte des Bankkunden wahrnehmen wird. Diese Institution sollte mit höchster Wahrscheinlichkeit an die Stelle des gegenwärtigen Finanz-Schiedsgerichts treten."
Bleibt nur noch im positiven Sinne anzumerken, dass die Kreditinstitute die von ihrer Assoziation mit dem Finanzministerium getroffene Vereinbarung grundsätzlich unterstützen. Allerdings auch nicht ohne Grund. Denn dank der Vereinbarung wird die Mehrzahl der vom Finanzministerium vorgeschlagenen Änderungen nun nicht per Gesetz verordnet, sondern eben der Selbstregulierung der Banken überlassen.