Schlagerstar Vondrackova zwischen Musik-Mafia und Meinungsfreiheit - Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtes
In einem Streit zwischen der populären Schlagersängerin Helena Vondrackova und dem Publizisten und Musikkritiker Jan Rejzek hat das tschechische Verfassungsgericht am Montag entschieden, dass umstrittene Äußerungen Rejzeks unter die Meinungsfreiheit fallen. Der Spruch wird in Tschechien als Grundsatzurteil gewertet. Näheres dazu von Thomas Kirschner.
Allgemein wird das Urteil als Grundsatzentscheidung zur Meinungsfreiheit in Tschechien gewertet. Rejzek, der sich unter dem Druck der vorangehenden Urteile bereits bei Vondrackova entschuldigt hatte, sagte in einer ersten Reaktion, dass er die Sache damit auf sich beruhen zu lassen und keine weiteren Schritte unternehmen wolle. Der Ehemann von Helena Vondrackova kündigte dagegen noch am Montagabend an, dass die Sängerin den Fall nun vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen wolle. Ausgerechnet auf den allerdings hat sich bereits das tschechische Verfassungsgericht in seinem Urteil berufen. So scheint es eher fraglich, ob es in diesem Fall für Vondrackova noch einmal mit einem ihrer Hits heißen wird: "Tentokrat se budu smat ja" - diesmal lache ich.