Selbststrafen sollen Gerichte entlasten

Menschen, die leichtere Autounfälle verursachen, kleinere Diebstähle oder andere geringere Straftaten begehen, sollen künftig die Möglichkeit haben, selbst eine Strafe für sich vorzuschlagen. Dies soll für den Fall gelten, dass der Täter seine Schuld gesteht und der zuständige Staatsanwalt die von ihm vorgeschlagene Strafe als angemessen qualifiziert. Wenn diese auch von einem Richter akzeptiert wird, kann der Fall ohne Gerichtsverfahren abgeschlossen werden. Diese Hauptprinzipien des so genannten Instituts der Schulderklärung hat Justizminister Jiří Pospíšil vor Journalisten vorgestellt. Das Ziel der neuen Regelung, die Anfang kommenden Jahres in Kraft treten könnte, sei es, Richter, Ankläger und Polizisten in ihrer Arbeit entlasten.