Senatswahlen in Prag 11 sind ungültig

Antonín Zápotocký, KDU-CSL (Foto: CTK)

Im 11. Prager Stadtbezirk müssen die Wahlen zum Senat, dem Oberhaus des Parlaments, wiederholt werden. Am vergangenen Freitag hat nämlich das oberste Verwaltungsgericht das dortige Ergebnis der Wahlen für ungültig erklärt. Damit entsprach das Gericht der Beschwerde des Kandidaten der christdemokratischen Partei KDU-CSL, Antonín Zápotocký. Zu den Hintergründen informiert sie Oliver Engelhardt:

Antonín Zápotocký,  KDU-CSL  (Foto: CTK)
Eine Genugtuung für Antonín Zápotocký. Er hatte sich bei den Senatswahlen in seinem Wahlbezirk Prag 11 durch direkt vor der Wahl erschienene Zeitungsartikel benachteiligt gesehen und das Ergebnis der Wahl angefochten. Nur um wenige Stimmen hatte Zápotocký die Teilnahme am zweiten Wahlgang verfehlt. Das Gericht bestätigte nun, dass der Wahlkampf in diesem Bezirk nicht fair und ehrlich geführt wurde und somit das Wahlgesetz verletzt wurde, wie der Vorsitzende Richter Josef Baxa erklärt:

"In der heißen Phase des Wahlkampfes wurden einige Druckerzeugnisse herausgegeben, in denen Artikel über den Kandidaten erschienen. Diese Artikel waren einseitig, tendenziös und sicherlich geeignet, die Entscheidung potentieller Wähler zu beeinflussen."

Antonín Zápotocký ist Bürgermeister von Prag-Kreslice. Er bezog sich in seiner Beschwerde auf angebliche Lügen und Gerüchte, die in einer Sonderausgabe des städtischen Informationsblattes des benachbarten Stadtteils Prag-Petrovice erschienen waren. Die Verantwortlichen Zeitungsmacher wehren sich wiederum gegen diesen Vorwurf, denn das Informationsblatt sei ganz regulär erschienen und habe nur deswegen die Bezeichnung "Sonderausgabe" getragen, weil es ausschließlich der Verkehrssituation am Südostrand von Prag gewidmet war. Dort habe - so wird in einem der Artikel behauptet - Zápotocký Familienmitgliedern den Erwerb von Grundstücke ermöglicht, für die im Falle der Realisierung einer geplanten Umgehungsautobahn eine hohe Entschädigung ausgezahlt würde. Gegner werfen dem Politiker also vor, dass er sein öffentliches Amt persönlichen Interessen unterordnet. Auf die Frage, ob das Gericht auch den Wahrheitsgehalt der umstrittenen Zeitungsartikel überprüft habe, sagt Verwaltungsrichter Baxa:

"Das haben wir nicht untersucht. Aber wir sind davon ausgegangen, dass eine gewisse anonyme Anzeige, deren Vertrauenswürdigkeit nicht überprüft wurde Eingang in diese Zeitung gefunden hat. Dabei waren das die offiziellen Informationsblätter, die die Rathäuser der Stadtteile herausgeben und aus öffentlichen Geldern bezahlen. Das erschien uns sehr unkorrekt."

Der Gewinner der Senatswahlen im 11. Prager Stadtbezirk, Jan Nádvorník, der Kandidat der demokratischen Bürgerpartei ODS, zeigte sich von dem Gerichtsurteil bestürzt und sieht sich um seinen Wahlsieg betrogen. Auch Parteifreunde aus der ODS bis hin zu Staatspräsident Václav Klaus gaben ihrem Unmut Ausdruck. Klaus sagte er halte die Entscheidung für einen außergewöhnlichen Eingriff in die politische Freiheit des Landes und einen "gefährlichen Präzedenzfall". Da das Gericht keine Revision zulässt, bliebe den Bürgerdemokraten allenfalls eine Verfassungsklage. Wahrscheinlicher ist aber, dass Präsident Klaus bald Neuwahlen im betreffenden Wahlbezirk ausrufen wird.