Das Ehepaar Stodola, Hradec Kralove / Königgrätz (Foto: CTK)
Die schlimmsten Serienmörder in der Geschichte der Tschechischen Republik wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Ehepaar Stodola, das acht Morde und zahlreiche weitere Straftaten begangen hat, wurde für seine Taten zur strengsten Strafe verurteilt. Beide haben in den Jahren 2001 bis 2003 vor allem in der Region um die mittelböhmische Stadt Kutna Hora / Kuttenberg vorwiegend alte Menschen überfallen, die sie geschlagen, gefoltert und am Ende getötet haben.
Das Ehepaar Stodola, Hradec Kralove / Königgrätz (Foto: CTK)
Die schlimmsten Serienmörder in der Geschichte der Tschechischen Republik wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Ehepaar Stodola, das acht Morde und zahlreiche weitere Straftaten begangen hat, wurde für seine Taten zur strengsten Strafe verurteilt. Beide haben in den Jahren 2001 bis 2003 vor allem in der Region um die mittelböhmische Stadt Kutna Hora / Kuttenberg vorwiegend alte Menschen überfallen, die sie geschlagen, gefoltert und am Ende getötet haben. Die Fälle wurden zuerst als Selbstmorde von der Polizei abgehakt. Als große Fehler in der Ermittlung ans Licht gekommen sind, musste in Hunderten von bereits abgeschlossenen Fällen neu ermittelt werden. Die Direktion der Polizei in Kutna Hora haben dann vier Angestellte verlassen. Die Inspektion des Innenministeriums hat in der vergangenen Woche sogar ihre Anklage vorgeschlagen. Versagen in vielen Bereichen gibt auch der Polizeipräsident der Tschechischen Republik, Jiri Kolar zu:
Jaroslav Stodola (Foto: CTK)
"Ich glaube wirklich, dass es zu fatalem Versagen bei den Ermittlungen gekommen ist. Dies nicht nur seitens der Polizei, sondern seitens aller, die sich daran beteiligen: Ärzte, Sachverständige, Staatsanwälte. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine sehr komplexe Angelegenheit. Das Versagen ist aber nicht dadurch verursacht, dass die Täter so raffiniert gewesen wären."
Die Polizei ermittelt auch die Vorgangsweise der Ärzte, die die Tricks des Ehepaares Stodola bei der Begutachtung der Opfer nicht durchschaut haben. Der Fall ist aber noch nicht zu Ende, denn die Täter haben Berufung beim Obersten Prager Gericht eingelegt. Der Anwalt der Mörder sagte, dass die Beiden sich aufgrund ihres Geständnisses eine niedrigere Strafe erwartet hätten. Auch diese würde zwischen 15 und 25 Jahren liegen. Für den Richter des Kreisgerichtes in Hradec Kralove / Königgrätz kam allerdings nur diese Strafe in Frage, denn die Morde wurden auf besonders grausame Art und Weise verübt, die die Grenzen eines geläufigen Mordes übersteige und die Möglichkeit einer Resozialisation der Täter praktisch ausgeschlossen sei.