Solidaritätszuschuss für Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge wird weiterhin ausgezahlt

Der Solidaritätszuschuss für Menschen, die bei sich zu Hause ukrainische Kriegsflüchtlinge kostenlos unterbringen, soll vorläufig um drei Monate länger als geplant ausgezahlt werden. Das Regierungskabinett hat vor, die Regeln für die Notunterbringung der Kriegsflüchtlinge um ein Jahr zu verlängern.

Den Informationen des Arbeits- und Sozialministeriums zufolge besteht auch weiterhin der Bedarf, den Kriegsflüchtlingen Unterkunft zu bieten. Der Solidaritätszuschuss wurde im vergangenen Jahr mit dem sogenannten „Lex Ukrajina“ eingeführt.