Sonntag ist Wahltag

Am Sonntag, dem 12. November finden in der Tschechischen Republik gleich zwei verschiedene Wahlen statt. Erstmals in der Geschichte des Landes werden die Volksvertreter in die neu entstandenen Landkreise gewählt, während die Senatswahlen zum dritten mal stattfinden.

Am Sonntag, dem 12. November finden in der Tschechischen Republik gleich zwei verschiedene Wahlen statt. Erstmals in der Geschichte des Landes werden die Volksvertreter in die neu entstandenen Landkreise gewählt, während die Senatswahlen zum dritten mal stattfinden.

Die Landkreise sind im Rahmen der Landesverwaltungs-Reform de iure zum 1.1.2000 errichtet worden, tatsächlich beginnen sie aber erst nach den Wahlen in die Landkreisvertretungen am Sonntag zu funktionieren. Die Landkreisreform erfreut sich nicht sehr großer Beliebtheit in der Öffentlichkeit, nichts desto trotz ist sie ein bedeutender Schritt bei der Schaffung demokratischer Strukturen in Tschechien und deren Eingliederung in die Strukturen der Europäischen Union.

In einem Drittel der Wahlkreise findet am Sonntag auch der erste Wahlgang zu den Senatswahlen statt. 159 Kandidaten haben sich zur Wahl gestellt, insgesamt geht es um die Neubesetzung von 27 Senatorenposten. Um die Sitze im Senat bewerben sich alle im Parlament vertretenen Parteien sowie auch politische Vereinigungen, die bislang nicht im Parlament vertreten sind. Bei den Senatswahlen gehen die Meinungsforschungsagenturen von einer geringen Wahlbeteiligung aus. Einige Bürger sind bis heute nämlich nicht von der Existenznotwendigkeit sowie von der Tätigkeit des Senats überzeugt.

Den Senat hat es bereits in der Zwischenkriegszeit in der damaligen Tschechoslowakei gegeben. Er wurde in der ersten tschechoslowakischen Verfassung von 1920 errichtet und im Jahre 1939, sechs Tage nach der Verkündung des Protektorats Böhmen und Mähren wieder aufgelöst.

Nach der Teilung der Tschechoslowakei hat man den Senat als obere Parlamentskammer in der Verfassung der Tschechischen Republik verankert, die zum 1. Januar 1993 in Kraft trat. Die ersten Senatswahlen fanden 1996 statt, ein Drittel der Senatoren hatte ein Mandat für 2 Jahre, ein Drittel für 4 und ein Drittel für 6 Jahre.