Sterilisation bei Geschlechtsänderung in Tschechien demnächst nicht mehr verpflichtend
Sich einer Operation zu unterziehen, wird demnächst keine Bedingung mehr sein, um in Tschechien eine Änderung des Geschlechts beantragen zu können. Die bisherige Rechtsvorschrift wurde am Dienstag mit Gültigkeit ab Mitte 2025 vom Verfassungsgericht gekippt. Einen chirurgischen Eingriff und damit einhergehend eine Sterilisation zu verlangen, um das Geschlecht im Ausweis ändern zu können, sei nicht mit der Menschenwürde vereinbar, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts muss nun von den Politikern in eine Gesetzesnovelle umgewandelt werden.
Die Menschenrechtsbeauftragte der tschechischen Regierung, Klára Šimáčková Laurenčíková, bezeichnete die Entscheidung der Richter als eine gute Nachricht und einen Meilenstein für alle Transpersonen in Tschechien. Auch Innenminister Vít Rakušan (Stan) äußerte sich auf X erleichtert über den Gerichtsbeschluss.