Strafrechts-Novelle ermöglicht Hausarrest

Seit 1. Januar ist sie in Kraft und die Folgen waren noch am Neujahrstag zu spüren: Dank der Novelle des Strafgesetzes öffneten sich für einige Hundert tschechische Häftlinge die Gefängnistore früher als geplant. Einige Delikte, etwa kleinere Diebstähle oder das Fahren ohne Führerschein sind nun keine Straftat mehr. Eine weitere Maßnahme, um die überfüllten tschechischen Gefängnisse zu entlasten, ist der nun ermöglichte Hausarrest. Vergangene Woche ist der erste Täter zur „Haft zu Hause“ verurteilt worden.

Es war reichlich Alkohol im Spiel: im vergangenen Jahr griff der 46-jährige Mann aus Südböhmen einen Bekannten seiner Freundin an. Dieser landete mit Verletzungen im Krankenhaus. Die Rangelei hatte ein gerichtliches Nachspiel, der Täter wurde wegen Körperverletzung angeklagt. Bis zu zwei Jahre Haft sieht das Gesetz für dieses Delikt vor. Der 46-jährige bekam vom Bezirksgericht in Český Krumlov / Krumau ein Jahr aufgebrummt. Ins Gefängnis muss er allerdings nicht. Der aggressive Trunkenbold ist nämlich der erste Tscheche, der zum Hausarrest verurteilt worden ist. Von 20 Uhr bis fünf Uhr morgens sowie das ganze Wochenende muss er sich nun zu Hause aufhalten. Zudem muss er sich einer Entziehungskur unterziehen.

Kontrolliert wird die Einhaltung des Hausarrests von Mitarbeitern der tschechischen Mediations- und Bewährungshilfe. Deren Leiter, Pavel Šulc, zeigt sich zuversichtlich, dass man die Kontrolle auch bewerkstelligen wird: „Wenn die Anzahl der Verurteilten innerhalb des vorgesehenen Rahmens von zwei Jahren bei 1500 bis 2000 bleibt, dann wird es keine Probleme geben. Dann können wir die Leute auch wirklich intensiv beaufsichtigen und nicht nur stichprobenartige Kontrollen durchführen.“

Sollte der Verurteilte gegen die Auflagen des Hausarrestes verstoßen, drohen ihm bis zu acht Monate Gefängnis.

Eine noch bessere Kontrolle versprechen sich die Justizbehörden von der Einführung der elektronischen Fußfessel. Ursprünglich sollte das elektronische Hilfsmittel, mit dem der Aufenthaltsort des Verurteilten jederzeit festgestellt werden kann, bereits mit Jahresbeginn eingeführt werden. Derzeit ist dafür allerdings kein Geld vorhanden. Frühestens nächstes Jahr könnte es so weit sein, heißt es nun.