Strougal vor Gericht

Lubomir Strougal vor Gericht (Foto: CTK)

Sie haben es in den Nachrichten bereits gehört: Der Prozess gegen den ehemaligen Regierungschef der kommunistischen Tschechoslowakei, Lubomir Strougal, ist vorerst vertagt worden. An dem Tatbestand ändert sich dadurch jedoch nichts: mit Strougal muss sich der bisher höchste Ex-Funktionär der CSSR nach der politischen Wende vor Gericht verantworten. Silja Schultheis berichtet.

Lubomir Strougal vor Gericht  (Foto: CTK)
Überzeugt von der Tätigkeit seiner Partei und den Fortschritten, die diese während des vergangenen Jahres erzielt hat, gab Lubomir Strougal am 29.5.1970 in der Föderalversammlung - sie hörten soeben eine Archiv- Aufzeichnung - einen Tätigkeitsbericht der kommunistischen Partei ab.

Seit Montag nun muss sich Lubomir Strougal vor Gericht verantworten. Was das Besondere an seinem Fall ist, fragte ich Jan Srb, Pressesprecher des Amtes zur Dokumentation und Aufklärung der Verbrechen des Kommunismus, auf dessen Initiative hin Strougal vor Gericht steht:

"Für uns ist das kein Fall wie jeder andere. Es handelt sich dabei um einen der führenden Vertreter des damaligen Regimes. Uns wurde in der Vergangenheit häufig vorgeworfen, dass wir uns nur um die Verfolgung der sogenannten "kleinen Fische" bemühen, und uns die großen entgehen. In jüngster Zeit nun gab und gibt es Gerichtsverhandlungen in zwei Fällen - letzte Woche gegen den ehemaligen Innenminister Obzina und seine Stellvertreter - und jetzt gegen den ehemaligen Innenminister und späteren Regierungsvorsitzenden Strougal."

Dem ehemaligen Regierungschef der Tschechoslowakei wird vorgeworfen, 1965 - damals noch in seiner Funktion als tschechoslowakischer Innenminister - Untersuchungen zum Tod dreier politischer Häftlinge unterdrückt zu haben. Die Männer waren 1948 von der Geheimpolizei gefoltert und bei einer inszenierten Flucht getötet worden. Strougal selber verteidigte sich vor Gericht, er habe 1965 die Untersuchung der Todesfälle nicht vorangetrieben, da die Dokumente unvollständig gewesen seien. Er habe nie irgendeine Gesetzwidrigkeit gedeckt. Für Jan Srb keine überraschende Reaktion:

"Es überrascht mich nicht, dass der Angeklagte selbstverständlich behauptet, er sei unschuldig. Ich habe noch nie erlebt, dass einer der Angeklagten in unseren Fällen sich schuldig bekannt oder gar einen Ausdruck des Bedauerns darüber gezeigt hätte, dass er sich an Verbrechen beteiligt oder diese gedeckt hat. Ebenso wenig überrascht mich, dass der Rechtsanwalt Strougals unserer Amt teilweise für die Art der Ermittlungsführung angreift. Wir haben in der Vergangenheit bereits wiederholt ähnliche Vorwürfe gehört, dass wir keine gesetzesmäßige Behörde sind, dass das Gesetz 198 über Gesetzwidrigkeit des Kommunismus verfassungswidrig sei u.s.w. Ein normaler Verlauf also."

Sobald der Prozess gegen Strougal Ende Januar wieder aufgenommen wird, halten wir Sie, liebe Hörerinnen und Hörer, weiter auf dem Laufenden.