In Tschechien kann Schnaps bald nur mit Steuersiegel verkauft werden

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Bis zu fünf Millionen Kronen Strafe drohen in Tschechien jedem, der von Geschäfts wegen gegen das Gesetz zur steuerpflichtigen Kennzeichnung von Alkohol verstößt. Dieses wird ab dem 1. Juli in Kraft treten und ist nach der Einführung der Steuerbanderolen bei Zigaretten der nächste eingriff des Staates im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Näheres dazu von Lothar Martin.

Hersteller, Importeure und Verkäufer von Alkohol müssen ab dem 1. Juli dieses Jahres dafür Sorge tragen, dass jede in Tschechien vertriebene Flasche Schnaps mit einem Alkoholgehalt von 15 und mehr Prozent mit einem speziellen Steuersiegel versehen ist. Ältere Bestände können noch bis Jahresende ohne dieses Siegel verkauft werden, müssen aber zuvor beim Zoll registriert werden lassen, um ihre Herkunft bei entsprechenden Kontrollen außer Frage zu stellen. Das bedeutet, dass Bier und Weine von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Regierung verspricht sich von dem Gesetz, dass es die illegale Herstellung und den illegalen Vertrieb von Alkohol und damit das Loch der ausbleibenden Steuereinnahmen wesentlich verringert. Die dem Staatssäckel entgehenden Steuern werden diesbezüglich auf jährlich bis zu zwei Milliarden Kronen (ca. 66 Millionen Euro) geschätzt.

"Dieses Gesetz vereinfacht, entbürokratisiert und verbilligt die Kontrollen im Bereich der Alkohol-Verbrauchssteuer", erklärte Finanzminister Bohuslav Sobotka unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes.

Gegen das Gesetz stimmten die Bürgerdemokraten (ODS), die in ihm nur eine überflüssige administrative Maßnahme sehen, die nicht zu einer Eindämmung des Schwarzmarktes führe. Dass sie demgegenüber nur zu einer Erhöhung der Kosten führe, behauptet auch der Direktor der größten tschechischen Schnapsbrennerei, Martin Petrasek von der Firma Stock aus Plzen / Pilsen:

"Alle legal erzeugten Schnapsprodukte werden durch dieses Gesetz herabgewürdigt. Wir müssen für die Anbringung der Steuersiegel zusätzliche Kräfte beschäftigen, was zu einer bedeutenden Senkung der Arbeitsproduktivität führt. Und uns entstehen auch zusätzliche Kosten, die sich logischerweise auf dem Produktpreis niederschlagen werden."

Für die Befürworter der Steuersiegel sind diese Argumente jedoch nicht allzu überzeugend, zumal sich der Preis für das Anbringen der Steuersiegel nur bei rund zwei Kronen pro Flasche belaufe, hieß es. Für die einmalige Investition der Anschaffung einer Siegeldruckmaschine verspricht das Finanzministerium zudem eine steuerliche Vergünstigung. Und Hersteller, die in die Slowakei exportieren, könnten ihre bereits vorhandenen Maschinen noch besser nutzen, da in der Slowakei die Versiegelungspflicht bereits besteht. Dem einzigen Argument, dem man nicht so ohne weiteres begegnen kann, ist die Möglichkeit von gefälschten Siegeln, die dann in Umlauf kommen würden. Doch auch da habe man, so Jana Simacková von der Rechtsabteilung der Generalzolldirektion, schon auf die in der Slowakei gemachten Erfahrungen reagiert:

"Wir haben insbesondere die Lehre gezogen, nicht die Praxis beizubehalten, die in der Slowakei gehandhabt wird. Dort werden die Siegelmarken von verschiedenen Produzenten hergestellt. Bei uns werden diese Marken ausschließlich von der Staatlichen Wertpapier-Druckerei erzeugt. In der Slowakei sind gerade deshalb, weil mehrere Hersteller viele Marken produziert haben, am Anfang Probleme mit dem Steuersiegel aufgetreten."

Das Anbringen von Steuersiegeln auf Destillaten und anderen hochprozentigen Alkoholprodukten wird übrigens in Europa nicht flächendeckend angewendet. Von den gestandenen EU-Mitgliedsländern wird diese Maßnahme in Dänemark, Italien, Spanien und Portugal angewendet. Von den neuen Mitgliedsstaaten haben Polen, Ungarn und die Slowakei diesen Schritt der Tschechischen Republik bereits voraus.