Tschechien verankert Recht auf Waffengebrauch bei Notwehr in Verfassung
Das Recht auf Waffengebrauch bei der Notwehr wird in Tschechien in der Verfassung verankert sein. Der tschechische Senat hat am Mittwoch erwartungsgemäß die Verfassungsänderung gebilligt. Demzufolge wird das Recht, bei der Verteidigung von seinem eigenen Leben und dem Leben anderer Personen eine Waffe zu gebrauchen, in die Charta der Grundrechte und Freiheiten eingetragen.
Die Novellierung basiert auf einer Unterschriftensammlung, die von mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet wurde. Tschechien reagiert damit auf die Bemühungen der EU-Kommission, den Waffenbesitz einzuschränken.