Tschechien verlängert MKS-Maßnahmen

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Von Olaf Barth

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Die zentrale Seuchenkommission der Tschechischen Republik hat am Dienstag die Sondermaßnahmen gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche bis zum 5. April verlängert. Lediglich an der Grenze zu Polen werden die Hygienischen Maßnahmen ausgesetzt. Polen habe gezeigt, dass es sich auf verantwortungsvolle Weise vor der Seuche schütze, erläuterte der Leiter des staatlichen Veterinäramtes, Josef Holejsovsky, die Entscheidung der Kommission.

Warum man hingegen die Maßnahmen gegen die EU-Staaten verlängert habe, erklärte uns Josef Holejsovsky wie folgt: Weiterhin gilt also, dass lebende Paarhufer aus der EU sowie von diesen Tieren stammende Fleisch- und Milchprodukte weder nach Tschechien eingeführt noch durch die Republik transportiert werden dürfen. Reisende aus den Eu-Staaten müssen bei der Einreise ihre Schuhe desinfizieren lassen und sämtliche Lebensmittel tierischen Ursprungs an den Grenzen entsorgen.

Mit einer Verlängerung der hygienischen Maßnahmen über den 5. April hinaus, muss bei der derzeitigen Situation - also der fortschreitenden Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in den EU- Staaten - gerechnet werden.

Autor: Olaf Barth
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