Tschechisches Verfassungsgericht lehnt Korrektur der Rundfunkgebühr ab

Das tschechische Verfassungsgericht hat es am Donnerstag abgelehnt, sich mit einer rechtlichen Überarbeitung der Rundfunkgebühr zu befassen. Mit einer Klage sowie dem Vorschlag zur Abschaffung zweier Passagen des entsprechenden Gesetzes hatte sich ein Mann an das Gericht gewandt. Er hatte es in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 13 Monate lang verweigert, die Rundfunkgebühr zu bezahlen. Das Kreisgericht in Opava hat ihn daraufhin zur Nachzahlung verurteilt.

Es gebe keinen Grund, in das Gesetz zum Tschechischen Rundfunk und Tschechischen Fernsehen einzugreifen, wird die Begründung der Verfassungsrichter von der Presseagentur ČTK zitiert. Die Rundfunkgebühr ist in Tschechien aktuell Thema, weil Kulturminister Martin Baxa (Bürgerdemokraten) den Beitrag anheben will.