Verfassungsgericht erweitert Gründe für Impflicht-Verweigerung

Die in Tschechien geltende Impfpflicht kann verweigert werden, wenn es dazu ernste Gründe gibt. Ein in diesem Sinne verkündetes Urteil hat am Mittwoch das Verfassungsgericht in Brno / Brünn getroffen. Die Richter kamen dabei denjenigen Eltern entgegen, die es ablehnten, aufgrund eigener negativer Erfahrungen ihr Kind mit dem Sechsfachimpfstoff impfen zu lassen. Schon 2011 hatte das Verfassungsgericht beschlossen, dass man in individuellen Fällen, zum Beispiel aus religiösen Gründen, die Impfung ablehnen könne. Jetzt wurden die Gründe unter anderem auf die Gewissensfreiheit erweitert. Bei einer Impfplicht-Verweigerung solle der Staat zudem auf Sanktionen verzichten, hieß es. Wie Richter Ludvík David indes betonte, sei ein solches Vorgehen nur in Ausnahmefällen zulässig, damit die Durchimpfungsrate von 90 bis 95 Prozent der Bevölkerung dadurch nicht beeinträchtigt werde.