Verfassungsgericht: Geburtsassistentinnen dürfen in Tschechien Hausgeburten durchführen

Das tschechische Verfassungsgericht hat am Dienstag in einem Grundsatzurteil erlaubt, dass Geburtsassistentinnen hierzulande künftig Hausgeburten durchführen dürfen. Es wurde aber hinzugefügt, dass es sich aus gesetzlicher Sicht nicht um eine medizinische Dienstleistung handle.

Die bisherigen Auslegungen der Rechtsvorschriften hätten zu absurden Ergebnissen geführt, so das Gericht weiter. Demnach sei es Frauen erlaubt, zu Hause zu entbinden, aber allein oder nur in Anwesenheit einer Person, die nicht aus dem Gesundheitsbereich stamme.

Das Verfassungsgericht verhandelte die Klage einer Geburtshelferin, die ihre Zulassung auf Hausgeburten erweitern lassen wollte. Dem hat der Senat nicht stattgegeben, zugleich entschied er aber über die Neuauslegung der Rechtsvorschriften.