Hausgeburt in Tschechien: mit Hebamme, aber auf eigenes Risiko

Hebammen dürfen Hausgeburten betreuen. So lautet das Urteil des Verfassungsgerichts von dieser Woche. Aus rechtlicher Sicht handle es sich bei einer außerklinischen Entbindung jedoch nicht um einen Fall medizinischer Versorgung. Die Risiken würden zudem allein von der Mutter und derjenigen Person getragen, die ihr hilft, so die Richter.

Werdende Mütter können in Tschechien frei wählen, wo sie ihr Kind bekommen wollen. Die Hausgeburt ist nicht verboten, es wird aber auch nicht geregelt, unter welchen Bedingungen sie durchgeführt werden darf. Mit einer Ausnahme: Denn qualifizierten Hebammen war es bisher untersagt, außerklinische Geburtshilfe zu leisten. Dies hat sich durch das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts geändert.

Jan Wintr | Foto: René Volfík,  iROZHLAS.cz

„Die Richter des Verfassungsgerichts haben keineswegs gesagt, dass eine Hausgeburt richtig ist. Wir wollen auch kein Grundsatzurteil zu dieser wichtigen, aber nicht juristischen Frage fällen“, so der Richter des Verfassungsgerichts Jan Wintr gegenüber dem Tschechischen Rundfunk am Donnerstag.

Das Verfassungsgericht verhandelte die Klage einer Geburtshelferin, die ihre Zulassung auf Hausgeburten erweitern lassen wollte. Der Klage gab der Senat nicht statt, zugleich entschied er aber über die Neuauslegung der Rechtsvorschriften.

Bisher konnten Hebammen mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie bei einer Geburt außerhalb einer Gesundheitseinrichtung halfen. Eine solche Auslegung des Gesetzes ist laut Wintr unlogisch:

„Es ist absurd, dass eine nicht qualifizierte Person bei der Hausgeburt helfen darf, und gleichzeitig eine Geburtsassistentin nicht dabei sein darf, weil dies nicht im Einklang mit einer Verordnung des Gesundheitsministeriums ist.“

Gemeint ist eine Verordnung, die die erforderliche Ausstattung für die Versorgung in medizinischen Einrichtungen festlegt. Laut den Verfassungsrichtern kann diese nicht auf das private Umfeld übertragen werden.

Zuzana Candigliota | Foto: Adam Krecl,  ČTK

Die Anwältin der Menschenrechtsliga Zuzana Candigliota begrüßte die Entscheidung. Ihrer Meinung nach hat das Urteil dazu beigetragen, dass Hebammen nicht kriminalisiert werden.

Die Entscheidung wirft aber noch weitere Fragen zu Hausgeburten auf. So ist beispielsweise nicht klar, ob Hebammen für ihre Arbeit eine Vergütung erhalten können. Die Vorsitzende des Hebammenverbands, Magdaléna Ezrová, kommentierte das Urteil, wie folgt:

„Es wurde gesagt, dass der Staat die Qualität der Pflege nicht garantieren kann, dass es keine medizinische Leistung ist. Wir müssen nun mit unseren Rechtsexpertinnen überprüfen, welche realen Folgen dies für unsere Arbeit hat.“

Auch andere Experten fordern Klarheit in der Angelegenheit. Laut Petr Šustek, dem Leiter des Lehrstuhls für Gesundheitsrecht an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag, könnte die Entscheidung des Verfassungsgerichts eine weitere Grauzone schaffen:

„In Ländern, in denen die Hausgeburten eine lange Tradition haben, wie etwa in Belgien und den Niederlanden, sind die Bedingungen für die Hausentbindung klar festgelegt. In diesem Fall führt die Entscheidung des Verfassungsgerichts aber dazu, dass die Hebamme an gar keine Bedingungen gebunden ist.“

Laut Šustek bietet die Entscheidung des Verfassungsrichter von daher eine Gelegenheit, die Gesetzgebung weiter zu verfeinern.

Auch das Verfassungsgericht selbst empfahl den Gesetzgebern, sich mit der Problematik der Hausgeburten zu beschäftigen. Eine mögliche Lösung ist die Ausarbeitung eines Sondergesetzes, so wie es in einigen westeuropäischen Ländern vorliegt.

Autoren: Markéta Kachlíková , Jakub Kulawiak
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