Ein schwerer Stand: Hebammen in Tschechien

Während in Deutschland finanzieller Druck immer mehr Hebammen zur Aufgabe ihres Berufs zwingt, behindern in Tschechien schwierige rechtliche Bedingungen, ein paternalistisches Gesundheitssystem und gesellschaftliche Rollenklischees die Arbeit der Hebammen. Doch jetzt ist durch ein Gerichtsurteil Bewegung in die Debatte um die Rolle der Hebammen gekommen.

Foto: Oriol Martinez,  Stock.xchng
Über alternative Geburten und eigenständige Hebammen wird in Tschechien seit Jahren eine hitzige Debatte geführt. Die Fraktion der Ärzte, die bislang das Monopol zur Begleitung von Geburten innehat, weist das Thema regelmäßig von sich: Hausgeburten seien gefährlich und unprofessionell und daher unverantwortlich. Die tschechische Politik stand bislang nahezu geschlossen hinter den Ärzten.

Als Gesundheitsminister Leoš Heger von der liberal-konservativen Partei Top 09 Ende Februar forderte, künftig sollten maßgeblich Hebammen die schwangeren Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt begleiten, und nicht wie bisher Gynäkologen und Ärzte, kam dies einem Tabubruch gleich. Entsprechend empört war die Reaktion der Ärztelobby. Stellvertretend für viele – die Gynäkologin und frühere Hebamme Vanda Hořejší:

Vanda Hořejší  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Ich war außer mir, als ich von diesem Vorhaben gehört habe. Die tschechische Medizin ist speziell im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe auf einem äußerst hohen Niveau. Und deshalb ist dieses Vorhaben für mich absolut inakzeptabel, es bedeutet gleich mehrere Schritte zurück. Meinetwegen sollen Hebammen gerne die Geburt leiten, wenn die Schwangere das wünscht – aber bitte unter der Aufsicht eines Arztes. So wie es immer war.“

So wie es immer war: In dem traditionellen Rollenverständnis vieler Tschechen ist das Monopol der Ärzte bei der Geburt unangefochten, Hausgeburten und selbständige Hebammen haben darin keinen Platz. Ivana Königsmarková, Präsidentin der tschechischen Hebammen-Union:

Ivana Königsmarková
„Die ‚Gehirnwäsche’ durch die Experten und Ärzte, wie gefährlich eine Geburt angeblich ist, ist so stark, dass die Gesellschaft diese Argumente übernimmt. Viele Tschechen können sich daher nicht vorstellen, dass eine studierte Hebamme die Geburt leitet, weil sie vielfach gar keine Ahnung vom Beruf der Hebamme haben. Für sie ist nur heilig, was der Herr Doktor sagt. Leider.“

Neben gesellschaftlichen Klischees dieser Art und dem erbitterten Widerstand der Ärzte-Lobby gegen jedwede Änderungen der bisherigen Praxis stoßen Hebammen in Tschechien auch auf eine Reihe gesetzlicher Hürden. Um eine Hausgeburt leiten zu dürfen, müssen sie quasi unerfüllbaren Anforderungen genügen, die das Gesundheitsministerium jetzt nochmals verschärfen will: Demnach darf eine Hausgeburt zum Beispiel nur dann erfolgen, wenn in unmittelbarer Nähe ein Arzt im Notfall erreichbar ist und die Hebamme einen eigenen Inkubator vorweisen kann. De facto besitzt daher so gut wie keine der rund 6000 Hebammen in Tschechien eine Genehmigung, eigenständig eine Geburt zu leiten. Tut sie es trotzdem, bewegt sie sich an der Grenze der Legalität.

Adéla Hořejší  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Das widerspricht dem Sinn der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zu deren Einhaltung sich auch Tschechien verpflichtet hat. Darin wird den Staaten nahegelegt, Hebammen das Ausüben ihres Berufes, zu dem auch eigenständige Geburtshilfe zählt, in allen EU-Mitgliedsländern zu ermöglichen.

Bislang jedoch stellt die tschechische Regierung tschechisches Recht vor EU-Recht: Solange dieser Widerspruch existiere, sei das Problem der tschechischen Hebammen vor allem ein rechtliches, meint die Anwältin Adéla Hořejší:

„Zunächst einmal geht es darum, einen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem die Hebammen legal Geburten leiten dürfen, so wie es die Richtlinie der EU vorsieht. Im Grunde muss dafür nur eine einzige Verordnung des Gesundheitsministeriums, noch nicht mal ein Gesetz, abgeschafft werden. Aber ich fürchte, dazu wird sich der tschechische Staat erst bewegen lassen, wenn gegen ihn vor Gericht geklagt wird.“

Foto: Archiv Radio Prag
Tatsächlich hat im vergangenen Jahr bereits eine tschechische Mutter Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht, weil ihr in Tschechien das Recht auf eine Hausgeburt verwehrt werde – und das Recht auf eine Hebamme, die diese begleitet.

Weitere Mütter planen demnächst eine ähnliche Klage. Die Rechtsanwältin Adéla Hořejší, die sie vertritt, geht davon aus, das der Europäische Gerichtshof ihrer Klage stattgibt und die Tschechische Republik eine Entschädigung zahlen muss – so wie die ungarische Regierung kürzlich bei einem ähnlichen Fall.

„Die Mütter, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, sind in einer ausweglosen Situation: Sie haben keine Chance, eine Hebamme zu finden, die die Geburt leitet. Ich habe viele Klientinnen, die mich fragen, was sie in dieser Lage tun sollen. Seit 20 Jahren besteht diese Lage, sie ist verfahren. Zwar beginnt sich jetzt langsam etwas zu bewegen, aber eben erst jetzt“, so Hořejší.

Den Ausschlag dafür hat ein Gerichtsurteil gegen die Hebamme Ivana Königsmarková gegeben, die sich seit über 20 Jahren für die Rechte der Hebammen engagiert. Ihr wird zur Last gelegt, bei einer komplizierten Hausgeburt 2009 nicht rechtzeitig ins Krankenhaus gefahren zu sein. Das Neugeborene erlitt bei der Geburt schwere Schäden und starb 20 Monate später im Krankenhaus an den Folgen. Es war zum ersten Mal, dass eine Hebamme für die Leitung einer Geburt vor Gericht stand. In einem beispiellosen Verfahren, in dem nur Zeugen und Argumente der Gegenseite berücksichtigt wurden, wurde Königsmarková zu zwei Jahren Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt und erhielt fünf Jahre Berufsverbot. Darüber hinaus muss sie eine Strafe von umgerechnet über 120.000 Euro zahlen. Königsmarková beteuert ihre Unschuld. Dieselben Komplikationen hätten auch in der Klinik auftreten können, auch hier möglicherweise mit Todesfolge. Königsmarková und ihre Anwältin Adéla Hořejší haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie wurde in zweiter Instanz zurückgewiesen. Wenn auch das Oberste Gericht in Brünn negativ entscheidet, wollen sie sich an das Verfassungsgericht und später an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Egal wie der Prozess letztlich ausgeht – einen positiven Effekt hatte das Urteil, obwohl es für Königsmarková existenzbedrohend ist: Es hat in Tschechien eine Welle von Protesten und Unterstützung für die verurteilte Hebamme ausgelöst.

„Die Ärzte dachten, mit dem Urteil sei die Diskussion beendet und sie hätten Ruhe. Stattdessen werden die Menschen hier langsam wütend. Es wächst eine neue Generation heran, die sich ihrer Rechte bewusst ist, ins Ausland reist und sieht, dass es anderswo auch anders geht, und sich gegen die Zustände hier zu wehren beginnt“, so Königsmarková.

Leoš Heger
Ob auch auf politischer Ebene der Wille da ist, den Hebammen die Ausübung ihres Berufs zu ermöglichen, so wie es die Europäische Richtlinie vorsieht, ist noch unklar. Zwar hat Minister Heger, wie eingangs erwähnt, als erster tschechischer Minister das Thema zur Diskussion gestellt. Und er hat eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich damit befassen soll. Aber eine Teilnahme Königsmarkovás an dieser Arbeitsgruppe lehnte das Ministerium kürzlich ohne Begründung ab.