Verfassungsgericht: Grundstücke bei Burg Bouzov bleiben Eigentum des tschechischen Staates

Das tschechische Verfassungsgericht hat eine weitere Beschwerde des Deutschen Ordens zurückgewiesen, diese betraf die Restitution von neun Grundstücken an der Burg Bouzov in Mähren. Damit bleiben die Ländereien im Besitz des tschechischen Staates, dem diese offiziell am 1. Mai 1947 zugeschlagen wurden.

Wie schon beim Rechtsstreit um die Burg Bouzov selbst begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung damit, dass der Orden sich nach dem Zweiten Weltkrieg nicht auf vorgeschriebene Weise darum bemüht habe, die zuvor von den Nationalsozialisten konfiszierte Anlage wiederzubekommen. Damit sei das Eigentumsrecht noch vor der kommunistischen Machtübernahme im Februar 1948 erloschen, hatten zuvor bereits die Gerichte entschieden. Im September 2019 hatten die tschechischen Verfassungsrichter bereits die Beschwerde des Deutschen Ordens im Fall der Burg zurückgewiesen.

Autor: Till Janzer