Verfassungsgericht: Rentenminderung für ehemalige kommunistische Funktionäre ist rechtens
Die ehemaligen hochgestellten Vertreter des kommunistischen Regimes in der Tschechoslowakei werden weiter reduzierte Renten bekommen. Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn entschied am Mittwoch, eine Beschwerde gegen diese Regelung abzulehnen. Das entsprechende Gesetz verfolge ein legitimes Ziel, und die Eingriffe in die Altersbezüge seien nicht so umfangreich, dass sie dem Recht auf eine angemessene finanzielle Absicherung im Alter zuwiderliefen, begründeten die Verfassungsrichter.
Die Kürzungen für frühere kommunistische Funktionäre waren im März 2024 eingeführt worden. Gegen diese Regelung klagte Pavel Pilný, der 1988 und 1989 leitender Generalsekretär des Stadtausschusses der KPTsch in Brno / Brünn gewesen war. Pilnýs Rentenbezüge sanken durch die Regelung um 600 Kronen (25 Euro) pro Monat.