Vorsitzender des tschechischen Verfassungsgerichts hat vor 1989 Urteil gegen Emigranten gefällt

Der vor Kurzem vereidigte Vorsitzende des tschechischen Verfassungsgerichts, Josef Baxa, hat 1985 als Richter des Bezirksgerichts von Plzeň / Pilsen wegen versuchter Emigration eine Bewährungsstrafe gegen einen Siebzehnjährigen verhängt. Darüber informierte am Montag das Nachrichtenportal Novinky.cz, das in den Archiven auf das Urteil gestoßen ist. Den Journalisten zufolge sei der Fall von den 3000 Urteilen, die Baxa zwischen 1984 und 1989 gefällt habe, der einzige politisch-motivierte.

Der Presseagentur ČTK teilte Baxa mit, er begrüße, dass die Journalisten seine Urteile untersucht hätten und hätte selbst geplant, dies zu tun. Er erinnere sich vage an den Fall des Jugendlichen, kenne aber die Details nicht mehr. Baxa betonte, dass für Emigranten in der Regel keine Bewährungsstrafen verhängt wurden. Ein Freispruch des Angeklagten sei damals nicht möglich gewesen, so der Richter.