Amnesty kritisiert Präsident Zeman wegen Haltung zu Waffenexport

Foto: ČT24

In Brno / Brünn hat am Mittwoch die internationale Fachmesse für Verteidigungs- und Sicherheitstechnik Idet begonnen. Auch Staatspräsident Miloš Zeman war vor Ort und hielt zum Auftakt eine Rede. Seine Erklärungen zu den tschechischen Waffenexporten sind aber auf Kritik gestoßen bei Amnesty International.

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Die internationale Messe Idet in Brünn ist eine der größten Präsentationen von Verteidigungstechnologien in Mittel- und Osteuropa. Staatspräsident Miloš Zeman äußerte sich bei der Eröffnung der Messe über die Stellung der Rüstungsindustrie:

„Die Rüstungsindustrie ist ein Industriezweig wie jeder anderer. Man muss die Waffenexporteure unterstützen.“

Zeman ging des Weiteren auf die Lizenz- und Exportpolitik ein. Diese berücksichtigt für ihre Entscheidungen auch, ob Waffen in die Hände weiterer Staaten gelangen. Seinen Worten zufolge schränkt dieses Vorgehen jedoch die Waffenproduzenten ein.

Miloš Zeman  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Ich sage immer: Was geht die Produzenten das an? Sie exportieren in sichere Länder. Aber was diese sicheren Länder mit den Waffen machen, ist nicht unser, sondern deren Problem.“

Das hat Amnesty International auf den Plan gerufen. Die Menschenrechtsorganisation wies darauf hin, dass Miloš Zeman selbst für Tschechien den Vertrag zur Kontrolle des weltweiten Waffenhandels unterzeichnet hat. Der Vertrag war 2013 von der Uno verabschiedet worden. Das Abkommen wurde danach auch in tschechisches Recht aufgenommen. Martin Balcar ist Kampagnenkoordinator von Amnesty in Tschechien:

„Wenn der Export von Waffen nicht verboten ist, muss der ausführende Vertragsstaat abschätzen, ob die exportierten Waffen potenziell den Frieden oder die Sicherheit gefährden könnten oder ob ihre Anwendung das Völkerrecht verletzen würde.“

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Wenn die Gefahr besteht, dass die exportierten Waffen in Risikogebiete ausgeführt werden könnten, sollte der Staat den Export nicht genehmigen, sagte Balcar. Er hält insbesondere Artikel 7 des Vertrags für wichtig, in dem die Ausfuhr und deren Bewertung durch den exportierenden Staat präzisiert werden.