Anmeldefrist der Parteien zu tschechischer Abgeordnetenhauswahl endet

Bis Dienstag müssen sich die Parteien und Bündnisse offiziell für die Wahl zum tschechischen Abgeordnetenhaus registrieren lassen. Danach können keine Listen mehr eingereicht werden.

Petr Pavel | Foto: Jakub Jirásek,  iROZHLAS.cz

Am Montag waren es offiziellen Angaben zufolge insgesamt 28 politische Gruppierungen, die ihre Kandidatenlisten für die Abgeordnetenhauswahl in Tschechien eingereicht haben. Nur noch bis Dienstagnachmittag können weitere nachziehen. Den Termin der Wahlen hat Staatspräsident Petr Pavel für den 3. und 4. Oktober festgelegt. Hierzulande sind die Wahllokale immer am Freitag und Samstag geöffnet.

Die Parteien und Wahlbündnisse müssen auf ihren Listen die Namen, das Alter und den Beruf aller Kandidierenden angeben. Um eine politische Gruppierung für den Urnengang registrieren zu lassen, müssen aber auch unterschiedliche Bestätigungen vorgelegt werden – etwa die Begleichung der Wahlkosten. Alle Unterlagen werden dann von den Behörden kontrolliert.

Tomáš Jirovec | Foto: Innenministerium der Tschechischen Republik

„Rein technisch ist die Wahl zum Abgeordnetenhaus nach den Wahlkreisen organisiert, die den selbstverwalteten Kreisen Tschechiens entsprechen. Das heißt, die kandidierenden Parteien und Bündnisse kommunizieren mit den 13 Registrierungsbehörden plus jener in Prag“, erläutert Tomáš Jirovec, Leiterder Abteilung Wahlen beim tschechischen Innenministerium.

Anders als bei einer deutschen Bundestagswahl müssen die Kandidaten in Tschechien mindestens 21 Jahre alt sein – und zwar spätestens am Tag des Urnengangs.

Wenn am Dienstag die Frist zur Anmeldung abläuft, seien die Kandidatenlisten aber noch nicht notwendigerweise geschlossen, so Jirovec:

„Bis 60 Tage vor der Wahl, also bis zum 4. August, können weitere Kandidaten auf die Listen gesetzt oder die Reihenfolge verändert werden. In der Zwischenzeit kontrollieren die zuständigen Ämter in den Kreisen die Listen.“

Foto: René Volfík,  iROZHLAS.cz

Und wenn dann Fehler festgestellt werden, kontaktieren die Ämter die betroffenen Parteien und Bündnisse. Bis 14. August besteht noch die Möglichkeit, Fehler zu berichtigen und Angaben und Unterlagen nachzuliefern.

„Am häufigsten fehlen obligatorische Angaben, wie der Wohnort eines Kandidaten oder sein Beruf. Es fehlt auch nicht selten die Unterschrift des statutarischen Organs der betreffenden Partei für die Anmeldung“, ergänzt Jirovec.

Sollte eine Partei einen solchen Mangel nicht beheben, hat das Kreisamt die Möglichkeit, die komplette Liste nicht zuzulassen. Wenn der Fehler aber nur bei der Angabe zu einem einzigen Kandidaten besteht, kann das Amt auch nur ihn von der Wahl ausschließen. Gegen beides kann gerichtlich vorgegangen werden.

Interessant bei der anstehenden Wahl ist, dass es nur eine einzige Wahlkoalition gibt. Es ist das Bündnis Spolu (Gemeinsam) der drei Regierungsparteien Bürgerdemokraten (ODS), Top 09 und Christdemokraten (KDU-ČSL). Zahlreiche Parteien und Zusammenschlüsse haben hingegen entschieden, gemeinsame Wahllisten mit ähnlich gesinnten weiteren politischen Gruppierungen zu bilden. Das aktuellste Beispiel ist das Bündnis Stačilo!, das insgesamt 38 Kandidaten der Sozialdemokraten (Socdem) aufnimmt. Die Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) hat wiederum ihre Liste für Kandidaten von Trikolora, Svobodní und Pro geöffnet. Und die Bürgermeisterpartei Stan gibt den Bewerbern der Grünen (Zelení) einige Plätze ab. Eva Lebedová ist Politologin an der Palacký-Universität in Olomouc / Olmütz und sagte in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

Eva Lebedová | Foto: Khalil Baalbaki,  Tschechischer Rundfunk

„Dieses Zusammengehen zeigt, dass all diese politischen Subjekte ihre Wahlgewinne, also ihre Wählerstimmen maximieren wollen. Und sie tun das auf die effektivste Weise, die ihnen die Wahlgesetze bieten.“

Denn das Problem ist die Fünfprozenthürde, so wie sie in Tschechien gilt. Bei einer Wahlkoalition erhöht sich das Quorum. Das heißt, Spolu braucht mindestens elf Prozent der Stimmen, um ins Abgeordnetenhaus einziehen zu können. Bei den gemeinsamen Wahllisten gelten weiterhin aber nur fünf Prozent.

Autoren: Till Janzer , Anna Müllerová | Quellen: Český rozhlas , ČTK
schlüsselwort:
abspielen

Verbunden