Aussicht auf Homosexuellen-Ehe in Tschechien wieder in weite Ferne gerückt
Die einen haben es, die anderen nicht, das Recht ihre Bindung zu einem anderen Menschen vor dem Gesetz zu besiegeln. In der Tschechischen Republik ist, wie unlängst offenkundig wurde, ebenfalls noch keine Änderung in Sicht, wenn es um die gesetzliche Verankerung von Rechten und Pflichten in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften geht. Katrin Sliva beschäftigt sich in der heutigen Ausgabe der Sendereihe "Forum Gesellschaft" mit diesem kontrovers diskutierten Thema.
Der tschechische Justizminister, Karel Cermak, hat der Regierung erst vor kurzem einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der homosexuellen Paaren in der Tschechischen Republik ermöglichen sollte, ihrer Partnerschaft einen Rechtsstatus zu verleihen. Die Abstimmung ist aber kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen worden. Ersatzlos, scheint es, denn ein neuer Termin wurde bislang nicht in Aussicht gestellt. Tschechiens Premier Vladimir Spidla begründet dies folgendermaßen:
"Mindestens zwei- oder dreimal habe ich miterlebt, dass es nicht gelungen ist, dieses wichtige Gesetz zu verabschieden, zu dessen Befürwortern ich mich zähle. Aus diesem Grund habe ich beschlossen, besagten Gesetzestext durch die Parteien hindurch zu konsultieren, bevor wir ihn erneut zur Abstimmung vorlegen, damit der politische Impuls, der zum Erfolg führen könnte, hinreichend stark ist."
Auf diesen politischen Impuls hoffen Homosexuelle in der Tschechischen Republik, seit im Jahre 1998 der erste Gesetzesentwurf zur Regelung des Rechtstatus von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zur Abstimmung vorlag. Damals wurde er aber bereits in erster Lesung abgewiesen und auch die darauffolgenden Versuche, ein derartiges Gesetz zu verabschieden, trugen keine Früchte. Als bekennende Gegner der "Homosexuellen-Ehe" treten in erster Linie Angehörige der christdemokratischen Partei KDU-CSL in Erscheinung. Diese pochten im Rahmen der jüngsten Diskussionen um die Homsosexuellen-Ehe darauf, dass das Vorlegen eines entsprechenden Vorschlags gegen die Koalitionsvereinbarung verstößt, in der es angeblich eindeutig heißt, dass dieses Thema nicht auf den "Regierungs"-Tisch kommt. Die sozialdemokratische CSSD bestreitet dies vehement. Was aber sagen die Homosexuellen selbst zu dem Aufschub? Jan Bretl von der so genannten G-Liga, einem losen Zusammenschluss von Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einsetzt, äußerte sich wie folgt dazu:
"Dass das Gesetz zur eingetragenen Lebensgemeinschaft homosexueller Paare nicht verhandelt wurde, hat uns ziemlich überrascht, zumal wir in der Woche zuvor mit vielen der Ministerinnen und Minister Gespräche geführt hatten, in denen die Mehrzahl von ihnen uns gegenüber versicherte, dass sie diesen Gedanken befürworte und deshalb bereit sei, sich für die Einführung eines entsprechenden Gesetzes auszusprechen. Eine große Enttäuschung ist für uns außerdem die Tatsache, dass die Regierung wieder einmal ihr Versprechen nicht gehalten hat. Wir müssen also weiterhin darauf warten, dass ein Gesetz eingeführt wird, das viele rechtliche Probleme des Zusammenlebens in unseren gleichgeschlechtlichen Beziehungen lösen würde."
Und die Sprecherin der G-Liga, Tereza KodÃÄkova, meint:
"Dieses Gesetz ist für uns von grundlegender Bedeutung, denn es betrifft unser Leben in den grundlegenden Bereichen. 15 Jahre hoffen wir nun schon - und wieder nichts."
Gegner der "Homosexuellen-Ehe" argumentieren nicht zuletzt damit, dass es nicht im Sinne des Staates sein kann, andere Partnerschaften als die Ehe, die auf die Zeugung neuer Mitbürger ausgerichtet ist, zu fördern. In einem Kommentar für die Mlada Fronte Dnes unterstrich dies unlängst der Soziologe Roman Joch mit dem Hinweis, dass er Privilegien für homosexuelle Paare ablehnt, denn als er mit seinem Bruder unter einem Dach lebte, habe er auch keine Privilegien vom Staat genossen. Eine Bruder-Bruder-Beziehung wird hier also mit einer homosexuellen Partnerschaft gleichgesetzt. Das, was für so Manchen auf den ersten Blick wie ein Privileg daherkommt, würde für homosexuelle Paare vielerlei Vereinfachungen im Alltag mit sich bringen. Iva Chaloupkova, Sprecherin des Justizministeriums, nennt Beispiele:
"Beispielsweise werden die Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften keine Unterhaltsverpflichtungen eingehen und keine Zugewinngemeinschaft bilden. Besagtes Gesetz soll in erster Linie den Alltag der homosexuellen Paare erleichtern. Sie sollen das Recht erhalten, Post für den Partner anzunehmen, Informationen über den Gesundheitszustand des Lebensgefährten einzuholen, wenn der Partner im Krankenhaus liegt usw."
Darüber hinaus enthält die gegenwärtige Gesetzesvorlage Regelungen zum Erbrecht. Der eingetragene Partner würde ihrzufolge in der Erbfolge erst nach den direkten Nachkommen des Verstorbenen berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum deutschen Gesetz zur eingetragenen Lebensgemeinschaft, das seit 2001 gilt, sieht der tschechische Entwurf keine mietrechtlichen Konsequenzen vor. Im Falle, dass der als Mieter geführte Partner sterben sollte, entstünde für den anderen folglich kein Rechtsanspruch auf Fortbestehen des Mietverhältnisses. Ebenfalls nicht vorgesehen ist die Möglichkeit von Adoptionen, wie es in Dänemark der Fall ist, wenn es sich um das leibliche Kind einer der Partner handelt. Ist ein derartiger Gesetzesentwurf für die Homosexuellen, deren Ziel es ist, eine eheähnliche Gemeinschaft einzugehen, überhaupt tragbar? Diese Frage baten wir Jan Bretl von der G-Liga zu beantworten:
"Viele Punkte, die in diesem Gesetzesentwurf enthalten sein sollten, wurden nicht berücksichtigt. Wir haben ihn deshalb als einen Schritt in die richtige Richtung betrachtet, die eher von symbolischem Wert ist. Die Gestalt hat uns nicht zufrieden gestellt, wir haben aber gehofft, dass diese im Abgeordnetenhaus abgeändert werden würde. Uns ging es in erster Linie darum, dass überhaupt ein Gesetz dieser Art verabschiedet wird."
Das ist nicht geschehen und wie der nächste Gesetzesvorschlag zu der genannten Problematik aussehen wird, steht im Augenblick noch in den Sternen. Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt vorerst nur ein Ausweg: der Weg zum Notar, um sich und den Partner rechtskräftig abzusichern. Jan Bretl gab jedoch zu Bedenken, dass er nicht ein homosexuelles Paar kenne, das Verträge miteinander abgeschlossen hätte.
Für uns vom Forum Gesellschaft ist es höchste Zeit, uns von Ihnen zu verabschieden. Wir freuen uns auf das nächste Mal.