Der Europäische Gerichtshof Menschenrechte in Straßburg urteilte erneut über die tschechische Justiz
Zum dritten Mal in diesem Jahr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Strassburg die Arbeit der tschechischen Justiz als unangemessen langsam eingestuft. Das am Dienstag ausgesprochene Verdikt bezieht sich auf einen Fall von angestrebter Eigentumsrestitution, die vor mehr als 10 Jahren Berta Kohn-Schmidt beim tschechischen Gericht eingereicht hatte.
Zum dritten Mal in diesem Jahr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Strassburg die Arbeit der tschechischen Justiz als unangemessen langsam eingestuft. Das am Dienstag ausgesprochene Verdikt bezieht sich auf einen Fall von angestrebter Eigentumsrestitution, die vor mehr als 10 Jahren Berta Kohn-Schmidt beim tschechischen Gericht eingereicht hatte.
Es handelt sich um die Rückgabe eines auf rund eine halbe Milliarde Kronen geschätzten Eigentums der jüdisch-tschechischen Familie Kohn aus Brno/Brünn, die dieses vor dem 2.Weltkrieg in ihrem Besitz hatte. Nach seiner Konfiszierung - zunächst durch die Nationalsozialisten und anschließend durch die Kommunisten - ist das milliardenschwere Vermögen auch nach der politischen Wende 1989 der Erbin, Berta Kohn-Schmidt, nicht rückerstattet worden. Ihr Rechtsanwalt Josef Havel hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt, der seiner Klientin nun eine finanzielle Entschädigung für den erlittenen moralischen Schaden, wie es offiziell im Befund des Gerichts heißt, in einer Höhe von 6000 Euro zugesprochen hat. Dieses Geld muss vom tschechischen Staat bezahlt werden. Die mittlerweile 90 Jahre alte Frau kann sich aber kaum über diesen Erfolg freuen. Sie selbst befindet sich derzeit nach einem Schlaganfall in schlechtem gesundheitlichen Zustand, und die endgültige Lösung ihres Anliegens ist im Moment auch nicht abzusehen.