Diskriminierend? Verfassungsklage gegen Verkaufsverbot an Feiertagen

Foto: Tomáš Adamec, Archiv des Tschechischen Rundfunks

An Weihnachten müssen auch in Tschechien die meisten Läden geschlossen bleiben. Denn seit gut zwei Monaten gilt hierzulande ein Verkaufsverbot an sieben von insgesamt 13 Feiertagen. Arbeitgeberverbände bezeichnen die Regelung jedoch als diskriminierend und unsinnig. Auf ihre Initiative hat nun eine Gruppe von Senatoren eine Verfassungsklage ausgearbeitet.

Foto: Tomáš Adamec,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Die Kassen klingeln in Tschechien eigentlich rund ums Jahr – seit diesem Herbst gilt das aber nur noch für kleinere Läden. Denn in Geschäften mit über 200 Quadratmetern Fläche darf an bestimmten Feiertagen nicht mehr verkauft werden. Jetzt zum Jahresende betrifft das den ersten und zweiten Weihnachtstag sowie Neujahr.

Der Bürgerdemokrat Jaroslav Kubera vertritt eine Gruppe von 19 Senatoren, die eine Verfassungsklage gegen das Verkaufsverbot geschrieben haben. Sie stemmen sich unter anderem gegen das Argument, das entsprechende Gesetz über die Ladenöffnungszeiten schütze die Arbeitnehmer:

Jaroslav Kubera  (Foto: Alžběta Švarcová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Aus nicht genauer genannten Gründen wurde beschlossen, nur die Angestellten von Geschäften mit mehr als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche zu schützen. Jene in kleineren Läden haben keinen derartigen Schutz. Das ist höchst diskriminierend. Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten betrifft privatrechtliche Beziehungen, die aber bereits ausreichend im Arbeitsrecht geregelt sind.“

Ganz anders sieht das der sozialdemokratische Senator František Bublan, der das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten mit ausgearbeitet hat:

„Kleine Läden können leichter selbst entscheiden, ob sie öffnen wollen oder nicht. Bei den großen Geschäften ordnet so etwas der Betreiber an. Ich sehe in dem Verkaufsverbot keine Diskriminierung.“

Doch die Politiker und die Arbeitgeberverbände haben noch eine ganze Reihe weiterer Argumente. Der Präsident der Handelskammer, Vladimír Dlouhý, verweist auf Ungenauigkeiten im Gesetz. Zum Beispiel bei der Auslegung, was 200 Quadratmeter Verkaufsfläche sind.

Vladimír Dlouhý  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Es ist nicht klar, wie das gemessen werden soll, ob zum Beispiel in Kleidergeschäften auch die Umkleidekabinen dazu gehören – und so weiter.“

Dazu kommen Gesetzeslücken. So steht im Gesetz nur, dass an den sieben Feiertagen nicht verkauft werden darf. Am 28. Oktober, dem Staatsgründungstag, hatten einige Handelsketten dann zwar nicht für die Kunden offen, doch die Angestellten mussten Inventur machen. Ein großes Spielzeuggeschäft in Prag ließ wiederum Neugierige hinein, sie konnten sich umschauen oder vergnügen, nur durften sie nichts kaufen.

Foto: Tschechisches Fernsehen
Jenseits dieser Lücken hält Jaroslav Kubera es für anfechtbar, dass mit dem Gesetz – wie behauptet – Geringverdiener geschützt werden.

„Dass in der Branche die Löhne niedrig sind, hängt überhaupt nicht mit dem Gesetz zusammen. Da gibt es viele weitere Branchen. Außerdem arbeiten auch weitere Arbeitnehmer an Feiertagen. Wie würde es aussehen, wenn Busfahrer oder Lokführer an Weihnachten nicht arbeiten würden?“, so der ODS-Politiker.

Marta Nováková  (Foto: ČT24)
Anscheinend sind noch nicht einmal jene überzeugt, die eigentlich geschützt werden sollen. Marta Nováková ist Präsidentin des Verbandes für Handel und Tourismus:

„Unseren Informationen nach sind die Angestellten sogar verärgert über das Gesetz. Sie können jetzt nicht mehr an den Tagen arbeiten, an denen sie Lohnzulagen erhalten würden.“

Am Mittwoch haben die Senatoren ihre Beschwerde an die Handelskammer weitergereicht. In den kommenden Tagen will der Verband sie dem Verfassungsgericht in Brno / Brünn übergeben.