EU-Verhandlungskapitel Personenfreizügigkeit abgeschlossen

Ein seit Monaten heiß diskutiertes EU-Verhandlungskapitel wurde am Freitag in Brüssel abgeschlossen. Nun steht fest, dass Tschechien eine der vier Grundfreiheiten, die Freizügigkeit der Arbeitskräfte, nach dem EU-Beitritt zumindest in einigen EU-Ländern untersagt bleibt. Dagmar Keberlova berichtet.

Den monatelangen Verhandlungen wurde am vergangenen Freitag ein Ende gesetzt. Die Tschechische Republik akzeptierte die Forderung der Europäischen Union, nach dem EU-Beitritt Tschechiens eine Übergangsfrist für die Freizügigkeit der Arbeitskräfte einzuführen. Das umstrittene Kapitel, dass auf beiden Seiten für heftige Diskussionen in den letzten Monaten gesorgt hat, wurde mit einem Kompromiss abgeschlossen.

Tschechien nahm die flexible Einschränkung für die Beschäftigung ihrer Bürger an, konnte auf der anderen Seite einen ausreichenden Schutz des tschechischen Arbeitsmarktes erzielen. "Wir haben ein Limit erreicht, das wir nicht passieren konnten," sagte nach den Verhandlungen in Brüssel der tschechische Chefunterhändler Pavel Telicka. Die Regierung hätte dem Abschluss des Kapitels zugestimmt. Dies sei Telicka zufolge ein Zeichen vom politischen Realismus. Seinen Verhandlungspartnern erklärte Telicka allerdings, dass Tschechien nur ungern die Forderungen der Europäischen Union akzeptiert, weil es diese - was die Tschechische Republik betrifft- für unbegründet betrachtet. In den diffizilen Verhandlungen konnte Tschechien zwei Änderungen im Schutz des eigenen Marktes erreichen. Erstens kann Tschechien seinen Markt anhand gleicher Regelungen gegenüber den neuen Mitgliedsstaaten außer Malta und Zypern schützen. Zum zweiten hat die EU zur Kenntnis genommen, dass Tschechien immer dann Verhandlungen wünscht, wenn sich ein Land für die Öffnung seines Marktes nur für eine bestimmte Profession entscheiden würde.

Diese zwei Regelungen, die seitens der tschechischen Unterhändler durchgesetzt werden konnte, hat die EU nachträglich auch weiteren Kandidatenländern angeboten, die dieses Kapitel mit der EU schon früher abgeschlossen haben und diese Bedingungen nicht erzielen konnten. Dieses Kapitel haben Ungarn, die Slowakei, und Lettland bereits im Frühjahr abgehakt. Tschechien hat nun von den insgesamt 31 Kapiteln 21 abgeschlossen und teilt somit den 3. Platz mit Slowenien hinter Zypern und Ungarn, die 23 bzw. 22 Kapitel zählen.